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Sanierungspflicht 2026: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

  • vor 9 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Rund um die Sanierungspflicht 2026 kursieren viele Halbwahrheiten. Eigentümer fragen sich, ob ihr Haus jetzt sanierungspflichtig ist, welche Stichtage gelten und ob sie nach einem Hauskauf oder einem Erbe sofort handeln müssen. Die Antwort ist nüchterner, als manche Schlagzeilen vermuten lassen. Wer einen Energieausweis benötigt, bekommt ihn weiterhin nach dem bestehenden Standard des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Trotzdem lohnt es sich, die anstehenden Änderungen zu verstehen und die eigene Situation zu sortieren.


Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte führt eine professionelle Vor-Ort-Beratung für den Sanierungsfahrplan bei einem Hauseigentümer durch.

Was bedeutet die Sanierungspflicht 2026 konkret?

Im Mai 2026 ist die Umsetzungsfrist der neuen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) abgelaufen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihren Gebäudebestand schrittweise zu modernisieren. In Deutschland wird die zugehörige GEG-Novelle voraussichtlich erst im Juli 2026 final verabschiedet. Unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Bis dahin gelten die bestehenden Pflichten aus dem GEG unverändert weiter. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre volle Laufzeit von 10 Jahren, eine Pflicht zum vorzeitigen Austausch gibt es nicht. Eine flächendeckende, sofortige Sanierungspflicht für selbstgenutzte Bestandsimmobilien existiert in dieser Form nicht.


Gibt es eine generelle energetische Sanierung Pflicht?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Eine pauschale energetische Sanierung Pflicht für das ganze Haus auf einmal sieht das GEG nicht vor. Vorgaben greifen punktuell, an konkreten Bauteilen und an konkreten Anlässen. Klassische Beispiele sind die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches sowie der Austausch sehr alter Heizungen. Diese Regelungen gelten weiter und treffen besonders Eigentümer von Altbau-Gebäuden, die nicht schon vor 2002 selbst eingezogen sind. Mit der GEG-Novelle nach der EPBD werden weitere Vorlagen hinzukommen. Geplant ist, dass ein gültiger Energieausweis künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen vorgelegt werden muss. Dieser Ausweis muss ebenfalls vorgelegt werden, wenn energetische Sanierungen mehr als  25 Prozent der Gebäudehülle betreffen. Die konkrete Ausgestaltung im deutschen Recht steht aktuell allerdings noch aus.


Welche Rolle spielen Hauskauf und Erbe?

Hauskauf und Erbe sind die Lebensereignisse, die das GEG am stärksten mit Pflichten verknüpft. Wer eine Immobilie erbt oder kauft und vorher nicht im Haus gewohnt hat, muss bestimmte Nachrüstpflichten in der Regel innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Das betrifft typischerweise Dach, Heizung und ungedämmte Leitungen. Spätestens bei der Eigentumsübertragung wird zudem ein Energieausweis fällig. Für viele Käufer ist das der erste Punkt, an dem die Sanierungspflicht 2026 plötzlich konkret wird. 


Warum ist der Sanierungsfahrplan der pragmatische Einstieg?

Wer wirklich verstehen will, welche Maßnahmen an seinem Gebäude sinnvoll sind, kommt um einen individuellen Sanierungsfahrplan kaum herum. Der iSFP ist ein detaillierter Leitfaden, der die aktuelle Energieeffizienz aufnimmt, sinnvolle Maßnahmen in eine wirtschaftlich tragbare Reihenfolge bringt und die jeweils erreichbaren Förderungen ausweist. Mit einem gültigen Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Kosten je Maßnahme bei BAFA-Programmen von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Hinzu kommt der iSFP-Bonus von 5 Prozent zusätzlichem Förderzuschlag. Statt 4.500 Euro Förderung sind so bis zu 12.000 Euro je Wohneinheit und Jahr möglich. Bei mvn.energy beginnt der Sanierungsfahrplan für ein Einfamilienhaus aktuell bei 549 Euro Eigenanteil nach BAFA-Förderung. Der Vor-Ort-Termin findet in der Regel in weniger als 10 Tagen statt, anschließend folgt der vollständige Plan mit Maßnahmen, Kosten und Förderpfaden.


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Nutzen Sie die aktuelle Übergangsphase und sichern Sie sich die maximalen Fördervorteile für Ihr Eigentum mit unserem Rundum-Service.



Wer darf einen Sanierungsfahrplan überhaupt ausstellen?

Der Sanierungsfahrplan ist kein freies Beratungsprodukt, sondern an klare Vorgaben gebunden. Erstellen darf ihn nur, wer als Energieeffizienz-Experte (EEE) auf der dena-Liste für Förderprogramme des Bundes geführt wird. Bei mvn.energy sind alle Berater staatlich zertifiziert und dena-gelistet. Beratung, Plausibilisierung und Erstellung erfolgen ausschließlich durch zertifizierte Kollegen. Genauso wichtig wie die Zertifizierung ist die Unabhängigkeit. Bei mvn.energy gilt: Wir verdienen am iSFP selbst, nicht an Provisionen aus Sanierungsgewerken. Die empfohlenen Maßnahmen folgen dem Gebäude und dem Budget des Eigentümers, nicht einer Handwerkerliste. Für die energetische Sanierung Pflicht ist dieser neutrale Maßstab gerade in einer Phase rechtlicher Übergänge sinnvoll.


Das erfahrene Team an Energieeffizienz-Experten und Expertinnen von mvn.energy

Wie viel Erfahrung steht hinter mvn.energy?

Über 45.000 ausgestellte Energieausweise, davon allein rund 10.000 im Jahr 2025, sowie circa 400 begleitete Sanierungen im selben Jahr zeigen, dass die Themen Energieausweis, Sanierungspflicht und Förderung in der Praxis funktionieren.


 Das ist relevant, wenn Eigentümer einen Anbieter suchen, der weiß, wie BAFA-Anträge, KfW-Programme und das GEG zusammenspielen. Routine ersetzt keine individuelle Beratung, sie macht sie aber schneller und treffsicherer.


Wie geht es nach der GEG-Novelle weiter?

Sobald der deutsche Gesetzgeber die EPBD in nationales Recht überführt, werden die neuen Pflichten konkret. Erwartet werden eine bessere digitale Verfügbarkeit der Energieausweise und erweiterte Pflichten für die Vorlage. Wer heute schon einen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, profitiert doppelt. Wer den Schritt verschiebt, riskiert nichts Akutes, gibt aber den Zeitvorteil auf, den die aktuelle Übergangsphase bietet.

Wer einen Energieausweis oder einen Sanierungsfahrplan benötigt, sollte das Thema Sanierungspflicht einmal sauber für die eigene Immobilie durchdenken. Wir beraten dazu deutschlandweit, online und vor Ort.

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