BAFA Förderung iSFP 2026: Aktuelle Änderungen & Konditionen

Aktualisiert: vor 5 Tagen

Die BAFA-Förderung für energetische Sanierungen hat sich seit 2024 grundlegend verändert. Wer noch mit alten Fördersätzen plant, riskiert böse Überraschungen — oder lässt erhebliche Förderung liegen. Dieser Artikel fasst zusammen was 2026 gilt, was sich geändert hat und warum der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) dabei eine Schlüsselrolle spielt. Update vom 18. Juli 2026: Die reformierten Förderbedingungen sind jetzt bestätigt und gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Die wichtigste Änderung betrifft den iSFP-Bonus — Details dazu direkt im nächsten Abschnitt. Eine vollständige Übersicht aller Änderungen der BEG-Reform 2026 finden Sie in unserem separaten Update-Artikel.
Was fördert die BAFA 2026 noch — und was nicht mehr?
Seit der BEG-Reform Januar 2024 gilt eine klare Aufgabenteilung zwischen BAFA und KfW:
Die BAFA ist zuständig für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik — also Dämmung, Fenstertausch, Lüftung und Heizungsoptimierung.
Die KfW übernimmt seit 2024 die Förderung des Heizungstauschs (Programm 458) — dieser läuft nicht mehr über die BAFA.
BAFA fördert 2026 weiterhin:
Dämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke)
Fenstertausch und Außentüren
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Messtechnik, Steuerung)
Erstellung des iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)
Nicht mehr über BAFA (seit 2024):
Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasseheizung etc.) — jetzt über KfW Programm 458
Aktuelle Fördersätze BAFA 2026
Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Logik beim iSFP-Bonus:
Basisförderung: weiterhin 15 % der förderfähigen Kosten
iSFP-Bonus (+5 %): wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt — und dann nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt
Für Investitionen unterhalb von 30.000 € entfällt der Bonus vollständig; es gilt nur die Basisförderung
Rechenbeispiel: Bei 40.000 € förderfähiger Investition ergeben sich 15 % auf die ersten 30.000 € (4.500 €) plus 20 % auf die übersteigenden 10.000 € (2.000 €) — insgesamt 6.500 €. Nach der bis 20. Juli 2026 gültigen Regelung (pauschal 20 % bis 60.000 €) wären es 8.000 € gewesen. Für TPB-IDs, die bis einschließlich 8. Juli 2026 generiert wurden, gilt noch bis 20. Juli 2026 die bisherige, günstigere Regelung. Mehr zur Reform in unserem Update.
Was die Änderungen für Sie konkret bedeuten, sehen Sie sofort – Ihre Förderung nach den neuen Sätzen berechnen.
Was kostet der iSFP — und wie wird er gefördert?
Auch die Erstellung des iSFP selbst wird von der BAFA gefördert. Bei mvn.energy kostet der iSFP für ein Einfamilienhaus 1.098 € — die BAFA erstattet 50% davon direkt an Sie. Sodass Sie am Ende nur 549€ bezahlen. Sie zahlen zunächst den vollen Rechnungsbetrag und erhalten die Förderung anschließend direkt von der BAFA auf Ihr Konto ausgezahlt.
iSFP beantragen: So läuft es 2026 Schritt für Schritt
Damit die BAFA die Hälfte der Kosten übernimmt, muss der Antrag gestellt sein, bevor Sie den Energieberater verbindlich beauftragen. Als Beginn zählt nämlich schon der unterschriebene Beratungsvertrag. Ein Vertrag vor dem Antrag ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich erst mit der Förderzusage wirksam wird. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer im BAFA-Portal, oder Ihr Energieberater übernimmt das mit Ihrer Vollmacht. Bei mvn.energy ist diese BAFA-Abwicklung im Preis enthalten.
Anfrage und Angebot: Sie schildern Ihr Gebäude, wir nennen Ihnen den Festpreis. Unterschrieben wird noch nichts Verbindliches.
Antrag bei der BAFA: Der Antrag geht über das BAFA-Portal ein. Die Bearbeitung dauert derzeit etwa zwei Wochen. Ab dem Antrag darf die Beratung beginnen. Bis zum Bescheid geschieht das auf eigenes Risiko, ist aber förderrechtlich zulässig.
Bestandsaufnahme vor Ort: Ein Energieberater nimmt Ihr Gebäude auf, mit Gebäudehülle, Heizung und Verbrauch.
Entwurf und Gespräch: Sie besprechen den Entwurf mit dem Berater und legen fest, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.
Fertiger iSFP: Der Fahrplan wird mit der offiziellen iSFP-Druckapplikation erstellt. Nur ein so erstellter und von der BAFA geförderter iSFP zählt später für den iSFP-Bonus.
Verwendungsnachweis und Auszahlung: Nach der Beratung werden die Nachweise im BAFA-Portal eingereicht. Die BAFA prüft sie in etwa zwei Wochen und zahlt 50 % des Beratungshonorars auf Ihr Konto aus, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohneinheiten.
Wichtig: Der Verwendungsnachweis hat eine Frist. Sie steht im Zuwendungsbescheid. Wird sie verpasst, wird der Bescheid automatisch unwirksam, und die Förderung ist weg. Ein Widerspruch ist dann nicht mehr möglich. Wer die Frist absehbar nicht schafft, kann einmalig eine Verlängerung um sechs Monate beantragen.
Nach dem iSFP: So nutzen Sie den Bonus bei den Maßnahmen
Der iSFP selbst bringt noch keinen Euro für die Sanierung. Seinen Wert entfaltet er erst bei den BAFA-Einzelmaßnahmen. Dafür muss er schon vorliegen, wenn Sie den Förderantrag für die Maßnahme stellen. Die Maßnahme muss im Fahrplan stehen und innerhalb von 15 Jahren nach seiner Erstellung umgesetzt werden. Seit dem 21.07.2026 greifen die zusätzlichen 5 Prozentpunkte erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten und nur auf den Anteil über dieser Grenze. Für den Heizungstausch über die KfW gilt der iSFP-Bonus nicht.
Die wichtigsten Änderungen seit August 2022 im Überblick
August 2022: iSFP-Bonus eingeführt — +5 % Förderung und Verdopplung der förderfähigen Kosten für iSFP-Inhaber
Januar 2024: BEG-Reform — Heizungstausch wechselt von BAFA zu KfW (Programm 458), neue Basisförderung 15 %
Januar 2024: 65 %-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen eingeführt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist sie seit dem 29. Juli 2026 gesetzlich wieder gestrichen. Für die Förderung gilt die 65-%-Anforderung aber weiter.
2024: Einkommens-Bonus eingeführt – zusätzlich 30 % für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 40.000 € (KfW-Heizungsförderung). Seit dem 21. Juli 2026 gestaffelt: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 Prozentpunkte bis 40.000 € und 10 Prozentpunkte bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
21. Juli 2026: BEG-Reform — iSFP-Bonus (+5 %) greift erst ab 30.000 € förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen und nur auf den übersteigenden Betrag; bislang verdoppelte er Fördersatz und Bemessungsgrundlage ab dem ersten Euro.
BAFA und KfW kombinieren — so geht maximale Förderung
Wer umfassend saniert, kann BAFA und KfW kombinieren. Typisches Beispiel: Dämmung über BAFA mit iSFP-Bonus beantragen, gleichzeitig Heizungstausch über KfW Programm 458 fördern lassen. Beide Anträge müssen jeweils vor Beauftragung der jeweiligen Maßnahme gestellt werden.
Ein iSFP hilft dabei doppelt: Er sichert den BAFA-Bonus und gibt einen klaren Fahrplan welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind — auch für die Kombination beider Förderwege.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung iSFP 2026
Gilt der iSFP-Bonus für alle BAFA-Maßnahmen?
Ja, grundsätzlich für nahezu alle BAFA-Einzelmaßnahmen, die im Sanierungsfahrplan vorgesehen sind. Seit der Reform zum 21. Juli 2026 gilt der Bonus allerdings erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und nur auf den übersteigenden Betrag. Der iSFP muss weiterhin vor Beginn der jeweiligen Maßnahme vorliegen.
Kann ich den iSFP-Bonus rückwirkend nutzen?
Nein. Der iSFP muss vor Antragstellung der jeweiligen Fördermaßnahme vorliegen. Rückwirkend lässt sich der Bonus nicht anrechnen — weder auf bereits beantragte noch auf bereits umgesetzte Maßnahmen.
Wird der Heizungstausch 2026 noch über die BAFA gefördert?
Nein. Seit Januar 2024 ist die KfW für den Heizungstausch zuständig (Programm 458). Die Grundförderung beträgt 30 %, mit Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind bis zu 70 % möglich. Der iSFP-Bonus gilt hier nicht — er ist BAFA-spezifisch.
Wer stellt den Antrag für die iSFP-Förderung?
Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Wohngebäudes, auch bei vermieteten Häusern, außerdem Wohnungseigentümergemeinschaften und, mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte. Den Antrag im BAFA-Portal kann auch der Energieberater mit Ihrer Vollmacht stellen. Bei mvn.energy übernehmen wir das für Sie.
Habe ich die Förderung verloren, wenn ich den Berater schon beauftragt habe?
Wenn der Beratungsvertrag ohne Bedingung vor dem BAFA-Antrag unterschrieben wurde, ja. Der Vertragsabschluss gilt als Beginn des Vorhabens, und für begonnene Vorhaben gibt es keinen Zuschuss. Unschädlich ist ein Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Auch Planungsleistungen vor dem Antrag sind erlaubt.
Sie planen eine Sanierung und möchten die maximale Förderung sichern? Mit einem iSFP von mvn.energy sichern Sie sich den Förderbonus auf Ihre BAFA-Einzelmaßnahmen — wir rechnen Ihnen vorab durch, wie viel das nach den ab 21. Juli geltenden Regeln konkret ausmacht.


