BAFA Förderung iSFP 2026: Aktuelle Änderungen & Konditionen
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Die BAFA-Förderung für energetische Sanierungen hat sich seit 2024 grundlegend verändert. Wer noch mit alten Fördersätzen plant, riskiert böse Überraschungen — oder lässt erhebliche Förderung liegen. Dieser Artikel fasst zusammen was 2026 gilt, was sich geändert hat und warum der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) dabei eine Schlüsselrolle spielt.
Was fördert die BAFA 2026 noch — und was nicht mehr?
Seit der BEG-Reform Januar 2024 gilt eine klare Aufgabenteilung zwischen BAFA und KfW:
Die BAFA ist zuständig für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik — also Dämmung, Fenstertausch, Lüftung und Heizungsoptimierung.
Die KfW übernimmt seit 2024 die Förderung des Heizungstauschs (Programm 458) — dieser läuft nicht mehr über die BAFA.
BAFA fördert 2026 weiterhin:
Dämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke)
Fenstertausch und Außentüren
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Messtechnik, Steuerung)
Erstellung des iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)
Nicht mehr über BAFA (seit 2024):
Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasseheizung etc.) — jetzt über KfW Programm 458
Aktuelle Fördersätze BAFA 2026
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik gilt 2026:
Basisförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
Mit iSFP-Bonus: 20 % der förderfähigen Kosten (+5 %)
Förderfähige Kosten ohne iSFP: bis 30.000 € pro Wohneinheit/Jahr → max. 4.500€ Förderung
Förderfähige Kosten mit iSFP: bis 60.000 € pro Wohneinheit/Jahr → max. 12.000€ Förderung
Der iSFP-Bonus verdoppelt also nicht nur den Fördersatz — er verdoppelt auch die Bemessungsgrundlage. Das macht ihn zum wirkungsvollsten Hebel in der gesamten Förderstruktur.
Was kostet der iSFP — und wie wird er gefördert?
Auch die Erstellung des iSFP selbst wird von der BAFA gefördert. Bei mvn.energy kostet der iSFP für ein Einfamilienhaus 1.098 € — die BAFA erstattet 50% davon direkt an Sie. Sodass Sie am Ende nur 549€ bezahlen. Sie zahlen zunächst den vollen Rechnungsbetrag und erhalten die Förderung anschließend direkt von der BAFA auf Ihr Konto ausgezahlt.
Die wichtigsten Änderungen seit August 2022 im Überblick
August 2022: iSFP-Bonus eingeführt — +5 % Förderung und Verdopplung der förderfähigen Kosten für iSFP-Inhaber
Januar 2024: BEG-Reform — Heizungstausch wechselt von BAFA zu KfW (Programm 458), neue Basisförderung 15 %
Januar 2024: 65%-Erneuerbare-Pflicht — neue Heizungsanlagen müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen
2024/2025: Einkommensbonus eingeführt — zusätzlich 30 % für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen unter 40.000 € (gilt für KfW-Heizungsförderung)
BAFA und KfW kombinieren — so geht maximale Förderung
Wer umfassend saniert, kann BAFA und KfW kombinieren. Typisches Beispiel: Dämmung über BAFA mit iSFP-Bonus beantragen, gleichzeitig Heizungstausch über KfW Programm 458 fördern lassen. Beide Anträge müssen jeweils vor Beauftragung der jeweiligen Maßnahme gestellt werden.
Ein iSFP hilft dabei doppelt: Er sichert den BAFA-Bonus und gibt einen klaren Fahrplan welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind — auch für die Kombination beider Förderwege.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung iSFP 2026
Gilt der iSFP-Bonus für alle BAFA-Maßnahmen?
Ja — der iSFP-Bonus gilt für nahezu alle BAFA-Einzelmaßnahmen, die im Sanierungsfahrplan vorgesehen sind. Der iSFP muss vor Beginn der jeweiligen Maßnahme vorliegen.
Kann ich den iSFP-Bonus rückwirkend nutzen?
Nein. Der iSFP muss vor Antragstellung der jeweiligen Fördermaßnahme vorliegen. Rückwirkend lässt sich der Bonus nicht anrechnen — weder auf bereits beantragte noch auf bereits umgesetzte Maßnahmen.
Wird der Heizungstausch 2026 noch über die BAFA gefördert?
Nein. Seit Januar 2024 ist die KfW für den Heizungstausch zuständig (Programm 458). Die Grundförderung beträgt 30 %, mit Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind bis zu 70 % möglich. Der iSFP-Bonus gilt hier nicht — er ist BAFA-spezifisch.
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