AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der mvn.energy GmbH
Stand: 04.03.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der mvn.energy GmbH, Sternstraße 121, 20357 Hamburg, Deutschland (im Folgenden „Unternehmen“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“) über die auf der Website angebotenen Leistungen.
1.2 Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Leistungen des Unternehmens, insbesondere auf:
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Online-Energieausweis
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Energieausweis Vor Ort
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Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
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Förderservice und baubegleitende Leistungen
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Alle Dienstleistungen und Produkte werden ausschließlich für Gebäude erbracht, die sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
1.5 Vertragsschluss und Anerkennung der AGB:
Mit der Bestellung eines Produkts, dem Klick auf den jeweils entsprechenden Bestell-Button, der Unterzeichnung des Vertrages oder der Beauftragung eines Angebots kommt ein Vertrag gemäß diesen AGB zustande. Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, einen Vertrag unterzeichnen oder ein Angebot erteilen, lesen Sie bitte diese AGB sorgfältig durch. Durch das Auslösen des jeweiligen Bestellvorgangs, das Unterzeichnen des Vertrages oder die Erteilung des Auftrages bestätigen Sie, dass Sie die Vertragsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind.
1.6 Ausschließliche Geltung der AGB:
Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen dieser AGB. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
2. Registrierung und Kundenkonto
2.1 Für die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen von mvn.energy kann eine Registrierung erforderlich sein. Diese ist kostenfrei und dient der sicheren Verwaltung von Kundenkonten sowie der reibungslosen Abwicklung von Aufträgen.
2.2 Registrierungsprozess:
2.2.1 Antragstellung: Kunden können sich über das auf der Website von mvn.energy bereitgestellte Anmeldeformular registrieren. Hierbei sind alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
2.2.2 Nachweis der Unternehmereigenschaft (bei Geschäftskunden): mvn.energy behält sich vor, von Geschäftskunden einen Nachweis über ihre Unternehmereigenschaft anzufordern. Dies kann durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs, einer Gewerbeanmeldung oder eines vergleichbaren Dokuments erfolgen.
2.2.3 Zugangsdaten & Sicherheit: Nach erfolgreicher Registrierung können sich Kunden mit ihrer E-Mail-Adresse und dem gewählten Passwort (nachfolgend "Zugangsdaten") auf dem Kundenportal anmelden. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. mvn.energy übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Missbrauch der Zugangsdaten entstehen.
2.2.4 Pflichten der Kunden: Änderungen der hinterlegten Daten sind unverzüglich über das Kundenportal vorzunehmen. Der Kunde ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Nutzung seiner Zugangsdaten erfolgen. Falls der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte Zugriff auf das Kundenkonto haben, ist dies mvn.energy unverzüglich mitzuteilen.
2.2.5 Ablehnung oder Sperrung von Konten: mvn.energy behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder ein bestehendes Kundenkonto zu sperren, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der angegebenen Daten bestehen oder ein Missbrauch der Dienstleistungen festgestellt wird.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
3.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vom Auftraggeber bestellten Leistungen gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten, wie sie auf der Website des Unternehmens veröffentlicht sind oder dem Kunden separat übermittelt wurden.
3.2 Produktübergreifende Leistungen:
3.2.1 Das Unternehmen erbringt seine Leistungen nach den anerkannten fachlichen Standards und unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie – sofern einschlägig – der Förderprogrammanforderungen.
3.2.2 Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von dem Unternehmen empfohlenen oder abgestimmten Maßnahmen. Das Unternehmen kann nicht garantieren, dass der Kunde Ansprüche auf Förderungen gegenüber Förderträgern (bspw. BAFA, KfW), die im Anschluss an Beratungsdienstleistungen beantragt werden können (bspw. iSFP-Bonus), erlangt.
3.2.3 Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart; insbesondere kann das Unternehmen nicht dafür garantieren, dass die Immobilie des Kunden eine bestimmte KfW Effizienzhausklasse oder Energieklasse erreicht oder dass prognostizierte Einsparungseffekte vollumfänglich eintreten.
3.2.4 Alle Dokumente von dem Unternehmen (insbesondere Verträge, Rechnungen, Sanierungsfahrpläne, Umsetzungshilfen, Zuwendungsbescheide, De-minimis-Beihilfen-Formulare, etc.) werden ausschließlich dem Kunden auf elektronischem Wege (bspw. E-Mail,) zugesendet. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die Dokumente empfangen, öffnen und lesen kann.
3.3 Produktspezifische Regelungen:
3.3.1 Online-Energieausweis:
3.3.1.1 Gegenstand des Auftrags: Die Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (im Folgenden als „Energieausweis“ bezeichnet). Bei Wohngebäuden muss es sich um Gebäude handeln, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden und bei denen der Anteil nicht wohnähnlicher Nutzung 10 % der Gebäudenutzfläche nicht überschreitet.
3.3.1.2 Leistungsbeschreibung: Der Auftraggeber erfasst eigenverantwortlich sämtliche für den Energieausweis erforderlichen Gebäudedaten, -unterlagen und sonstigen relevanten Informationen und übermittelt diese digital an das Unternehmen.
3.3.1.3 Gewährleistung: Liegen alle erforderlichen Daten vor, wird der Energieausweis erstellt und dem Auftraggeber in schriftlicher Form (z. B. digital per E‑Mail) übermittelt. Kann für ein Gebäude kein Energieausweis ausgestellt werden, informiert das Unternehmen den Auftraggeber. Ist der ausgestellte Energieausweis fehlerhaft, wird das Unternehmen eine Berichtigung vornehmen. Scheitert diese Berichtigung, kann der Auftraggeber wahlweise die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.3.1.4 Rücktrittsrecht: Eine Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises besteht nicht, wenn die übermittelten Daten offensichtlich falsch sind oder gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. In diesem Fall steht dem Unternehmen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Auftrag zu kündigen; etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind dann ausgeschlossen.
3.3.1.5 Spezielle Hinweise zur Datenerhebung: Für den Online-Energieausweis erfolgt die Datenerhebung durch den Gebäudeeigentümer oder eine von diesem ermächtigte Person (hierbei gilt u.a. § 5.1). Sollten sich bei Überprüfung der übermittelten Daten Bedenken an der Zulässigkeit der Ausstellung eines Energieausweises ergeben, wird das Unternehmen den Auftraggeber hierüber informieren.
3.3.2 Energieausweis Vor Ort
3.3.2.1 Leistungsbeschreibung: Ein vom Unternehmen entsandter Experte (kein zertifizierter Energieberater) führt einen Vor-Ort-Termin zur Datenerfassung durch. Die Erstellung des Energieausweises erfolgt auf Grundlage der während des Termins erhobenen Informationen.
3.3.3 Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
3.3.3.1 Leistungsbeschreibung: Der energetische Zustand des Gebäudes wird detailliert erfasst – entweder online oder vor Ort durch einen vom Unternehmen entsandten Experten – und es wird ein maßgeschneiderter Sanierungsfahrplan erstellt.
3.3.3.2 Haftung und Fördervoraussetzungen: Der Auftraggeber erklärt, dass er die Voraussetzungen für die Förderung gemäß den geltenden BAFA-Richtlinien erfüllt, soweit dies für den beantragten Fördermittelservice erforderlich ist.
3.3.3.3 Besondere Regelungen und Fördervoraussetzungen:
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Die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Merkblätter und Unterlagen der ausgewählten Förderprogramme (inklusive etwaiger Anlagen) sind Vertragsbestandteil.
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Die Beauftragungen unterliegen dem separat geschlossenen Leistungsvertrag mit auflösender Bedingung
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Förderung notwendigen Unterlagen (z. B. Pläne, Verbrauchsdaten, Leistungsverzeichnisse) vollständig und fristgerecht bereitzustellen sowie Förderzusagen unverzüglich weiterzuleiten.
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Der Auftraggeber erklärt, dass er die Voraussetzungen für die Förderung gemäß den geltenden BAFA-Richtlinien erfüllt, soweit dies für den beantragten Fördermittelservice erforderlich ist.
3.3.3.4 Rücktrittsrecht (iSFP): Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Vertrag über einen individuellen Sanierungsfahrplan zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn einer oder mehrere der folgenden Umstände eintreten:
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Der Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung nicht nach, sämtliche zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig, richtig und fristgerecht bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere:
a) die Bereitstellung aller für die Fördermittelbeantragung erforderlichen Dokumente und Angaben,
b) die Mitwirkung bei der Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne sowie weiterer energieberatender Leistungen,
c) die rechtzeitige Erteilung notwendiger Zustimmungen, insbesondere zur Datenverarbeitung und zur Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen, sowie den Zugang zu relevanten Gebäudeteilen oder technischen Einrichtungen, sofern erforderlich,
d) die unverzügliche Mitteilung von Änderungen, die die Durchführung der vereinbarten Leistungen betreffen,
e) die fristgerechte Bereitstellung aller vereinbarten Unterlagen, Nachweise, Erklärungen, Belege, Projektdokumentationen und Fotos – auch von beauftragten Drittdienstleistern,
f) weitere durch den Dienstleister angeforderte Unterlagen wie bspw. ausreichend bemaßte Grundrisse, Gebäudeschnitte, o.ä. -
Das betreffende Objekt ist denkmalgeschützt oder handelt es sich um ein Gewerbeobjekt.
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Es stellt sich heraus, dass der Auftraggeber nicht der Eigentümer des Objektes ist.
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Für das Objekt liegt bereits ein individueller Sanierungsfahrplan vor.
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In den letzten vier Jahren wurde bereits eine Förderung im Zusammenhang mit einem iSFP oder einer Energieberatung in Anspruch genommen.
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Der Auftraggeber ist selbst als zertifizierter Energieberater tätig oder ausgebildet.
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Der Auftraggeber erfüllt die Voraussetzungen für die Förderung gemäß den geltenden BAFA-Richtlinien nicht
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Der Auftraggeber gewährt keinen Zutritt zur Immobilie
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Ein Unternehmen wird als Eigentümer des Wohngebäudes beraten und es stellt sich heraus, dass das beratene Unternehmen die Voraussetzungen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen nicht erfüllt.
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Ein Unternehmen wird als Eigentümer des Gebäudes beraten und dieses hat im laufenden Jahr sowie in den vorausgegangenen zwei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie De-minimis-Beihilfen in einem Gesamtumfang von mehr als 200.000 Euro (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors 100.000 Euro) erhalten
In diesen Fällen entfällt die Leistungspflicht des Unternehmens. Zusätzlich gilt:
(a) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die mvn.energy GmbH berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen oder – sofern die Nichterfüllung die Vertragserfüllung erheblich beeinträchtigt – vom Vertrag zurückzutreten.
(b) In diesem Fall bleibt der Anspruch der mvn.energy GmbH auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie auf Ersatz entstandener Aufwendungen unberührt. Darüber hinaus kann die mvn.energy GmbH eine angemessene Entschädigung für den durch die Pflichtverletzung entstandenen Mehraufwand verlangen.
(c) Der Auftraggeber trägt das Risiko für Verzögerungen oder den Wegfall von Fördermöglichkeiten, die infolge der unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung entstehen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz oder sonstige Ersatzleistungen aufgrund nicht realisierter Fördermittel ist ausgeschlossen, sofern die Verzögerung oder Ablehnung auf einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten beruht.
3.3.4 Förderservice und baubegleitende Leistungen
3.3.4.1 Leistungsbeschreibung: Das Unternehmen berät den Auftraggeber hinsichtlich Fördermöglichkeiten, unterstützt bei der Beantragung von Fördermitteln und begleitet – sofern vereinbart – die Durchführung energetischer Maßnahmen.
3.3.4.2 Besondere Regelungen und Fördervoraussetzungen:
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Die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Merkblätter und Unterlagen der ausgewählten Förderprogramme (inklusive etwaiger Anlagen) sind Vertragsbestandteil.
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Die Beauftragungen unterliegen dem separat geschlossenen Leistungsvertrag mit auflösender Bedingung
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Förderung notwendigen Unterlagen (z. B. Pläne, Verbrauchsdaten, Leistungsverzeichnisse) vollständig und fristgerecht bereitzustellen sowie Förderzusagen unverzüglich weiterzuleiten.
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Der Auftraggeber erklärt, dass er die Voraussetzungen für die Förderung gemäß den geltenden BAFA-Richtlinien erfüllt, soweit dies für den beantragten Fördermittelservice erforderlich ist.
3.3.4.3 Rücktrittsrecht (Förderservice/Baubegleitung):
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Vertrag über Förderservice und baubegleitende Leistungen zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn einer oder mehrere der folgenden Umstände eintreten:
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Der Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung nicht nach, sämtliche zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig, richtig und fristgerecht bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere:
a) die Bereitstellung aller für die Fördermittelbeantragung erforderlichen Dokumente und Angaben,
b) die Mitwirkung bei der Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne sowie weiterer energieberatender Leistungen,
c) die rechtzeitige Erteilung notwendiger Zustimmungen, insbesondere zur Datenverarbeitung und zur Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen, sowie den Zugang zu relevanten Gebäudeteilen oder technischen Einrichtungen, sofern erforderlich,
d) die unverzügliche Mitteilung von Änderungen, die die Durchführung der vereinbarten Leistungen betreffen,
die fristgerechte Bereitstellung aller vereinbarten Unterlagen, Nachweise, Erklärungen, Belege, Projektdokumentationen und Fotos – auch von beauftragten Drittdienstleistern,
f) weitere durch den Dienstleister angeforderte Unterlagen wie bspw. ausreichend bemaßte Grundrisse, Gebäudeschnitte, o.ä. -
Das betreffende Objekt ist denkmalgeschützt oder handelt es sich um ein Gewerbeobjekt.
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Es stellt sich heraus, dass der Auftraggeber nicht der Eigentümer des Objektes ist.
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Es besteht kein Anspruch auf Förderung durch das BAFA.
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Der Auftraggeber ist selbst als zertifizierter Energieberater tätig oder ausgebildet.
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Der Auftraggeber erfüllt die Voraussetzungen für die Förderung gemäß den geltenden BAFA-Richtlinien nicht
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Der Auftraggeber gewährt keinen Zutritt zur Immobilie
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Ein Unternehmen wird als Eigentümer des Wohngebäudes beraten und es stellt sich heraus, dass das beratene Unternehmen die Voraussetzungen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen nicht erfüllt.
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Ein Unternehmen wird als Eigentümer des Gebäudes beraten und dieses hat im laufenden Jahr sowie in den vorausgegangenen zwei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie De-minimis-Beihilfen in einem Gesamtumfang von mehr als 200.000 Euro (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors 100.000 Euro) erhalten
In diesen Fällen entfällt die Leistungspflicht des Unternehmens. Zusätzlich gilt:
(a) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die mvn.energy GmbH berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen oder – sofern die Nichterfüllung die Vertragserfüllung erheblich beeinträchtigt – vom Vertrag zurückzutreten.
(b) In diesem Fall bleibt der Anspruch der mvn.energy GmbH auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen sowie auf Ersatz entstandener Aufwendungen unberührt. Darüber hinaus kann die mvn.energy GmbH eine angemessene Entschädigung für den durch die Pflichtverletzung entstandenen Mehraufwand verlangen.
(c) Der Auftraggeber trägt das Risiko für Verzögerungen oder den Wegfall von Fördermöglichkeiten, die infolge der unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung entstehen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz oder sonstige Ersatzleistungen aufgrund nicht realisierter Fördermittel ist ausgeschlossen, sofern die Verzögerung oder Ablehnung auf einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten beruht.
4. Vertragsschluss
4.1 Der Vertrag kommt durch Absenden des Bestellformulars auf der Website oder durch eine anderweitige verbindliche Auftragserteilung des Auftraggebers zustande. Der Vertragsschluss erfolgt mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung (schriftlich, per E‑Mail oder über die Website) durch das Unternehmen.
4.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.
4.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten zum Gebäude wahrheitsgemäß anzugeben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Angaben, Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und aktuell zur Verfügung zu stellen. Die Datenerhebung erfolgt durch den Gebäudeeigentümer oder durch eine von diesem hierfür ermächtigte Person. Das Unternehmen legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist das Unternehmen nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Kunden mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
5.2 Produktspezifisch:
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Online-Energieausweis:
Der Auftraggeber erfasst und übermittelt eigenverantwortlich sämtliche Gebäudedaten, -unterlagen und sonstigen relevanten Informationen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit haftet ausschließlich der Auftraggeber. Sollten sich bei Überprüfung der vom Auftraggeber übermittelten Daten Bedenken an der Zulässigkeit der Ausstellung eines Energieausweises ergeben, wird das Unternehmen den Auftraggeber hierüber informieren. -
Vor-Ort-Leistungen (Energieausweis Vor Ort, iSFP, Förderservice):
Der Auftraggeber gewährt dem entsandten Experten innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss Zugang zum Objekt um einen Termin zur Vor-Ort-Datenerfassung zu ermöglichen und hierfür Zugang zu allen wesentlichen Bereichen der Immobilie zu gewähren. Außerdem stellt der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen, Pläne und Unterlagen zur Verfügung. Ferner räumt der Kunde dem Unternehmen das Recht ein, Fotos des Gebäudes oder der Gebäudebestandteile zu machen, die bei der Erstellung der Produkte verwendet werden. -
Bei Leistungen im Rahmen des Förderservices ist der Auftraggeber ferner verpflichtet, alle zur Antragstellung und Abwicklung erforderlichen Unterlagen (z. B. Leistungsverzeichnisse, Handwerkerangebote) vorzulegen und etwaige Förderzusagen unverzüglich weiterzuleiten.
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Online-Beratungstermine (bspw. iSFP oder Förderservice):
Beratungstermine finden über das Videotelefonie-Programm Microsoft-Teams statt; auf Wunsch des Kunden kann die Nachbesprechung auch telefonisch durchgeführt werden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt von Termineinladung die Besprechungstermine innerhalb von 4 Wochen nach Zusendung des Buchungslinks zu buchen.
5.3 Änderungen oder Ergänzungen der übermittelten Daten sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.
5.4 mvn.energy Bild Upload:
Die Funktion des Bild-Uploads dient dazu, Bildmaterial des jeweiligen Objekts oder zur Unterstützung der jeweiligen Leistungsbearbeitung (z. B. bei der Erstellung von Energieausweisen, Sanierungsfahrplänen oder anderen digitalen Leistungen) bereitzustellen. Es gelten folgende Regelungen:
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Rechteübertragung:
Mit dem Upload eines Bildes auf den mvn.energy-Server bestätigt der Nutzer, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um das Bildmaterial zu übermitteln und mvn.energy zur Nutzung zu überlassen. Der Nutzer räumt mvn.energy hiermit ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung, Vervielfältigung, Speicherung und Darstellung des Bildmaterials im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen ein. -
Rechte Dritter:
Das übermittelte Bildmaterial darf keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte. Der Nutzer stellt mvn.energy von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung des Bildmaterials geltend gemacht werden könnten. -
Inhaltliche Vorgaben:
Das hochgeladene Bildmaterial darf keine rechtswidrigen, pornografischen, werbenden, jugend- oder kindergefährdenden, radikalen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder anderweitig ethisch-moralisch bedenklichen Inhalte enthalten. -
Technische Anforderungen:
Die Dateigröße des hochgeladenen Bildmaterials darf 2 MByte nicht überschreiten. Zulässige Dateiformate sind JPG, GIF und PNG. -
Nutzungsbefugnis und Ablehnungsrecht:
mvn.energy behält sich das Recht vor, hochgeladenes Bildmaterial ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen, wenn das Bildmaterial nicht den vorgenannten Vorgaben entspricht oder aus sonstigen Gründen als ungeeignet für die Leistungserbringung erachtet wird.
6. Leistungsdurchführung und Änderungsleistungen
6.1 Das Unternehmen erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten fachlichen Standards sowie unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Online-Leistungen:
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Der erstellte Energieausweis wird digital übermittelt.
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Grundlage hierfür sind die vom Auftraggeber übermittelten Daten.
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Beratungsgespräche finden ebenfalls virtuell statt, dies inkludiert die Teilnahme an WEG-Versammlungen und entsprechende Präsentationen
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Unterlagen werden generell bei allen Produkten immer nur digital bspw. im PDF-Format an den Kunden übermittelt. Auf den postalischen Versand wird verzichtet.
6.3 Vor-Ort-Leistungen (Energieausweis vor Ort, iSFP, Förderservice):
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Die Datenerfassung erfolgt durch einen vom Unternehmen entsandten Experten.
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Vorabgespräche und Vor-Ort-Termine werden individuell vereinbart.
6.4 Änderungen oder Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen der gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
7. Einsatz von Drittanbietern und Datenweitergabe
7.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen externe Dienstleister – unabhängig davon, ob es sich um in- oder ausländische oder weitere Drittanbieter handelt – einzusetzen.
7.2 Im Rahmen dieser Zusammenarbeit kann es erforderlich sein, vom Auftraggeber übermittelte Gebäudedaten, Gebäudeunterlagen sowie andere relevante Daten, die zur Durchführung der jeweiligen Leistungen notwendig sind, an diese Dienstleister weiterzugeben.
7.3 Das Unternehmen verpflichtet sich, die Drittanbieter vertraglich zur Geheimhaltung aller übermittelten Unterlagen und Daten zu verpflichten.
8. Preise, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen
8.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Sollte aufgrund von Sonderwünschen des Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand entstehen, ist das Unternehmen berechtigt, diesen Zusatzaufwand auf Stundenbasis (80 € netto/Stunde) gemäß der aktuellen Preisliste abzurechnen.
8.2 Für die einzelnen Produktbereiche – Online-Energieausweis, Energieausweis Vor Ort, iSFP, Förderservice – gelten die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aufgeführten Preise.
8.3 Neben dem vereinbarten Honorar können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere:
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Nebenkosten wie Fahrtkosten (abgerechnet gemäß steuerlich zulässiger Pauschalen)
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Aufwandsbezogene Kosten, die nachweislich anfallen
8.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen unmittelbar nach Erbringung der Leistung ohne Abzug fällig. Die Zahlung ist auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
8.5 Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistungen zu erbringen. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt Leistungen bereits vor Fertigstellung in Teilen in Form von Teilrechnungen abzurechnen.
8.6 Bei längerfristigen Projekten, insbesondere im Rahmen des Förderservices, können monatliche oder quartalsweise Abschlagszahlungen vereinbart werden.
9. Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)
Widerrufsrecht:
Eine kostenfreie Stornierung ist innerhalb von 2 Stunden ab Absendung der Beauftragung möglich. Es erfolgt in diesem Fall keine Rechnungsstellung durch mvn.energy. Erfolgt eine Stornierung nach Ablauf der genannten Frist, aber bevor die wesentliche Leistung durch mvn.energy bereits erbracht wurde, fällt für jedes gebuchte Produkt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % des ursprünglichen Buchungspreises an. Ist die wesentliche Leistungserbringung erfolgt, ist der vereinbarte Preis für das jeweilige Produktpaket voll zu zahlen. Die wesentliche Leistung von mvn.energy gilt insbesondere als erbracht, nachdem die Vorschau des Energieausweises per E‑Mail versandt wurde oder die Beratungsgespräche begonnen wurden.
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Widerrufserklärung:
Der Widerruf ist zu richten an:
mvn.energy GmbH
Ansprechpartner: Frederik Heymann
Sternstraße 121
20357 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040 / 2396 900 607
Mail: energieberatung@mvn.energy
Der Widerruf erfolgt mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‑Mail), in der Sie über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben – einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) – unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht ist gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Insoweit kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden, nach dem das Unternehmen mit der Erstellung eines personalisierten Produktes (z.B. iSFP, Energieausweis) begonnen hat. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Unternehmen mit der Datenaufnahme bei Ihrem Gebäude begonnen hat.
Ende der Widerrufsbelehrung.
10. Gewährleistung, Haftung und Haftungsausschlüsse
10.1 Das Unternehmen gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den anerkannten fachlichen Standards entsprechen. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
10.2 Das Unternehmen übernimmt ausdrücklich keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder.
10.3 Produktspezifische Haftung:
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Online-Energieausweis:
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Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eigenständig erfassten und übermittelten Daten.
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Das Unternehmen haftet ausschließlich für Fehler in der Leistungserbringung bei der Erstellung des Energieausweises, soweit diese auf einem Verarbeitungsfehler beruhen.
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Sind Daten, die der Auftraggeber für ein Gebäude geliefert hat, fehlerhaft, haftet das Unternehmen insoweit nicht für den Inhalt des Energieausweises, als er auf diesen Daten beruht.
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Energieausweis Vor Ort, iSFP und Förderservice:
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Die Datenerfassung erfolgt durch einen vom Unternehmen entsandten Experten. Das Unternehmen haftet im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Erfassung und Verarbeitung der Daten.
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Für etwaige Abweichungen, die durch nachträgliche Änderungen des Gebäudezustandes entstehen, trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
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10.4 Für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmens beruhen, haftet dieses unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.5 Schadensersatzansprüche, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10.6 Verzögerungen und Fördermittel:
Aus Verzögerungen in der Leistungserbringung entstehen keinerlei Haftungs- oder Schadensersatzansprüche. Das Unternehmen haftet ferner generell nicht für entgangene Fördermittel oder sonstige Förderverluste, auch dann nicht, wenn diese auf Verzögerungen in der Antragstellung, in der Durchführung der Leistungen oder auf Änderungen der Förderrichtlinien zurückzuführen sind.
10.7 Haftung bei Verletzung der Mitwirkungsobliegenheiten:
Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung erforderlicher Unterlagen, so trägt er sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten und Folgeschäden.
10.8 Haftungsausschluss
Das Unternehmen haftet generell nicht für die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit, der von Auftraggeber übermittelten Daten. Weiterhin entfällt sämtliche Haftung, falls ein eingetretener Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Kunden zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Kunden nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber dem Unternehmen gerügt wurden.
11. Datenschutz
11.1 Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.
11.2 Die im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist (siehe § 7).
12. Urheberrecht und Vertraulichkeit
12.1 An allen vom Unternehmen erstellten Unterlagen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.2 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – gleich ob technischer, kaufmännischer oder sonstiger Art – geheim zu halten und nicht unbefugt Dritten zugänglich zu machen.
13. Schlichtungsvereinbarung
13.1 Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, vereinbaren die Parteien, dass bei Streitigkeiten über vertragliche Inhalte vor dem Rechtsweg zunächst das Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle des GIH e.V. angerufen wird.
13.2 Diese Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Unternehmens der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zustimmt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
14.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform – dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.
14.5 Keine mündlichen Nebenabreden:
Sämtliche mündlichen Aussagen, auch solche von Mitarbeitern des Unternehmens – insbesondere hinsichtlich Bearbeitungszeiten oder sonstiger Leistungsmerkmale – werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt ausschließlich, was in der schriftlichen Fassung dieses Vertrages festgehalten ist.
14.6 Störung des Betriebs:
Das Unternehmen bemüht sich um einen unterbrechungsfreien Betrieb der Online-Plattform. Für etwaige Störungen, die durch technische Probleme, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
14.7 Mit Bestätigung der AGB willigt der Kunde ein weitere Informationen zum Unternehmen „mvn.energy GmbH“ sowie deren Produkte via E-Mail, telefonisch oder in Form von Newslettern zu erhalten. Die Eintragung in den Verteiler oder die Einwilligung zur Kontaktaufnahme kann jederzeit mit einer E-Mail an energieberatung@mvn.energy mit dem Betreff „E-Mail und Kontaktaufnahme abbestellen“ widerrufen werden.