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Saniertes Wohnhaus mit Wärmepumpe – BEG-Förderung 2026 berechnen

BEG-Förderrechner 2026: Ihre neue Förderung in 2 Minuten berechnen

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Bereits mit den neuen Fördersätzen ab 21.07.2026

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Maximale Förderung – wir prüfen jede Bonus-Chance für Sie

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Zertifizierte Energieberater begleiten bis zur Auszahlung

Neuste
BEG-Reform vom
21.07.

berücksichtigt

Zum 21. Juli 2026 haben sich die Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert – bei der Heizungsförderung ebenso wie bei Dämmung, Fenstern und Co. Viele fragen sich jetzt: Wie viel Förderung bekomme ich nach den neuen Regeln noch? Unser kostenloser BEG-Förderrechner gibt Ihnen die Antwort – bereits auf Basis der neuen Fördersätze ab dem 21. Juli 2026. Unverbindlich, ohne Anmeldung, in unter zwei Minuten.

Maßnahme und Investitionssumme eingeben – den Rest übernimmt der Rechner mit den aktuellen Konditionen.

Was ändert sich bei der Förderung ab dem 21. Juli 2026?

Die BEG-Reform bringt eine Reihe von Anpassungen mit sich. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Grundförderung bleibt bei 30 % für den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe).

  • Klimageschwindigkeitsbonus wurde angepasst – der frühere Bonus für den schnellen Austausch alter Heizungen fällt geringer aus als bisher.

  • Neuer Familienzuschlag beim Einkommensbonus: Pro Kind wird das anrechenbare Haushaltseinkommen reduziert – mehr Familien profitieren so vom Einkommensbonus.

  • iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) gilt bei Einzelmaßnahmen jetzt ab einer Mindest-Investitionssumme.

  • Ein EU-Wertschöpfungsbonus für in Europa gefertigte Wärmepumpen ist angekündigt und soll folgen.

Welche dieser Punkte für Ihr Vorhaben zählen – und wie hoch Ihre Förderung damit ausfällt – zeigt Ihnen der Rechner in wenigen Klicks.

Unsicher, was für Ihr Vorhaben gilt? → Kostenlose Ersteinschätzung
Alle Details zur Reform lesen Sie in unserem Ratgeber: die neuen Förderbedingungen ab dem 21. Juli.

Hinweis: Die genauen Sätze und Höchstbeträge werden von BAFA und KfW festgelegt und können sich weiter ändern. Der Rechner arbeitet mit dem aktuellen Stand – verbindlich ist immer der Förderbescheid.

Wie funktioniert der Förderrechner?

In drei Schritten zu Ihrer voraussichtlichen Förderhöhe:

  1. Maßnahme wählen – z. B. Dämmung, Fenster, Lüftung oder Heizungstausch/Wärmepumpe.

  2. Eckdaten eingeben – Investitionsvolumen, Anzahl der Wohneinheiten und mögliche Boni.

  3. Ergebnis ablesen – Ihre voraussichtliche Förderung nach den neuen BEG-Sätzen 2026.
     

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung. Die exakte Höhe hängt von den Details Ihres Vorhabens ab – und genau dabei begleiten wir Sie.

Was wird über die BEG gefördert?

Die BEG bezuschusst Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die den Energieverbrauch senken:

Je nach Maßnahme sind zusätzlich Boni möglich (z. B. iSFP-Bonus, Einkommensbonus mit neuem Familienzuschlag). Welche Sätze für Ihr Vorhaben gelten, zeigt der Rechner.

Energieberater von mvn.energy berät Eigentümer zur Fördermittelbeantragung

Vom Rechner zum Förderbescheid: So begleiten wir Sie

Der Rechner zeigt das Potenzial – die Umsetzung übernehmen wir:

  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist verloren geht

  • Prüfung der Angebote Ihrer Handwerksbetriebe auf Förderfähigkeit

  • Technische Nachweise und Fachunternehmererklärungen

  • Verwendungsnachweis und Auszahlung

Gerade nach der Reform lohnt sich fachliche Begleitung: Wir kennen die neuen Regeln und holen die maximale Förderung für Sie heraus – ohne Bürokratie-Stress. Unser Förderservice begleitet Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

Welche Sanierungsmaßnahmen fördert das BAFA 2026?

Die BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik mit 15% Basisförderung — mit iSFP-Bonus steigt der Fördersatz auf 20%:

  • Dachdämmung

  • Fassadendämmung

  • Kellerdeckendämmung

  • Fenstertausch und Außentüren

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Messtechnik, Steuerung)

Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) fördert die BAFA separat mit bis zu 50% der Beratungskosten — unabhängig von den Einzelmaßnahmen.

Wichtig: Der Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasseheizung) wird seit 2024 nicht mehr über die BAFA sondern über die KfW (Programm 458) gefördert. mvn.energy begleitet beide Förderwege.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie mehr über unseren Förderservice. Rufen Sie uns einfach an oder füllen Sie unser  Kontaktformular aus. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Feline Stephan, Ansprechpartnerin für Fördermittelservice bei mvn.energy

Wir beraten Sie gern!

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr. 

Feline Stephan

Häufige Fragen zum Förderrechner (FAQ)

Rechnet der Förderrechner schon mit den neuen Konditionen ab dem 21. Juli 2026?

Ja. Unser Rechner wurde auf die zum 21. Juli 2026 in Kraft getretenen BEG-Konditionen aktualisiert. Sie sehen Ihre voraussichtliche Förderung nach dem aktuell gültigen Stand – nicht nach den alten Sätzen.

Was hat sich bei der Heizungsförderung ab 21. Juli 2026 geändert?

Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 %. Angepasst wurden unter anderem der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus, der durch einen neuen Familienzuschlag pro Kind ausgeweitet wurde. Welche Boni für Sie greifen, berechnet der Rechner.

Was ist der neue Familienzuschlag?

Beim einkommensabhängigen Bonus wird das anrechenbare Haushaltseinkommen pro Kind reduziert. Dadurch qualifizieren sich mehr Familien für den Einkommensbonus als bisher.

Ist der Förderrechner kostenlos?

Ja, die Nutzung ist vollständig kostenlos und unverbindlich – ohne Anmeldung und ohne Angabe persönlicher Daten, um das Ergebnis zu sehen.

Wie genau ist das berechnete Ergebnis?

Der Rechner liefert eine fundierte Orientierung nach aktuellen BAFA-/KfW-Konditionen. Die verbindliche Höhe ergibt sich erst aus dem individuellen Antrag und dem Förderbescheid.

Für welche Maßnahmen kann ich die Förderung berechnen?

Für die geförderten Einzelmaßnahmen der BEG – unter anderem Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe).

Muss ich den Antrag vor Beginn der Sanierung stellen?

In der Regel ja. Bei den meisten BEG-Maßnahmen muss der Antrag vor Vorhabenbeginn vorliegen. Wir sorgen dafür, dass die Reihenfolge stimmt.

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