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Energieausweis Pflicht bei Vermietung 2026: Was Vermieter jetzt wissen müssen

  • Autorenbild: Jonas Fechner | Team Lead Energieberatung | dena-zertifiziert | GIH-Mitglied
    Jonas Fechner | Team Lead Energieberatung | dena-zertifiziert | GIH-Mitglied
  • 8. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Als Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, Mietinteressenten und Mietern einen gültigen Energieausweis vorzulegen — bereits bei der Besichtigung, unaufgefordert. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 €. Wir erklären, wann genau die Pflicht greift, was bei Mietvertragsverlängerung ab 2026 gilt und wie Sie schnell einen gültigen Ausweis erhalten.


Wann gilt die Energieausweispflicht für Vermieter?

Die Pflicht ergibt sich aus §§ 80–88 GEG und gilt in folgenden Situationen:


  • Bei Neuvermietung: Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen — nicht erst auf Nachfrage.

  • Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags: Kopie des Ausweises muss dem Mieter übergeben werden.

  • Bei Immobilienanzeigen: Effizienzklasse, Energiebedarf/-verbrauch und Baujahr der Heizung müssen in der Anzeige genannt werden.

  • Bei Mietvertragsverlängerung (neu ab 2026): Ab EPBD-Umsetzung auch bei Verlängerungen bestehender Mietverträge erforderlich.

  • Bei größeren Renovierungen (neu ab 2026): Wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle saniert werden.


Was droht bei fehlendem Energieausweis?

§ 108 GEG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 € vor — für Eigentümer und Makler. Käufer und Mieter können fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen als Wettbewerbsverstoß abmahnen lassen. Bei wiederholten Verstößen drohen höhere Strafen.


Welcher Energieausweis gilt für Mietobjekte?

Wohngebäude mit Baujahr vor dem 01.11.1977: Bedarfsausweis zwingend erforderlich. Alle anderen Wohngebäude: Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist günstiger (ab 49 € bei mvn.energy), basiert auf Heizkostenabrechnungen. Der Bedarfsausweis (ab 99 €) bewertet den baulichen Zustand — aussagekräftiger für Mietinteressenten. Wer ohnehin eine Sanierung plant, sollte gleichzeitig einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen — er sichert 5 % Förderbonus auf alle Maßnahmen.


Häufige Fragen zur Energieausweispflicht bei Vermietung (FAQ)


Muss ich den Energieausweis vorzeigen oder übergeben?

Beides: Bei der Besichtigung vorlegen, bei Vertragsabschluss eine Kopie übergeben. Das Original verbleibt beim Eigentümer.


Was gilt, wenn der bestehende Energieausweis abgelaufen ist?

Abgelaufener Ausweis = kein gültiger Ausweis. Bei Neuvermietung muss ein neuer Ausweis vorgelegt werden. Bei mvn.energy dauert die Ausstellung 48 Stunden. Wer dabei gleichzeitig Sanierungsmaßnahmen plant, kann über unseren Förderservice BAFA- und KfW-Förderung direkt mitbeantragen.


Gilt die Pflicht auch bei Mietvertragsverlängerung?

Ab der EPBD-Umsetzung (voraussichtlich Juli 2026) ja. Bisher nur bei neuen Verträgen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erweitert die Pflicht auf Verlängerungen.


Rechtsgültigen Energieausweis für Ihr Mietobjekt bestellen — ab 49 €, 48h Lieferung.


 
 
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