Energieausweis abgelaufen: Was jetzt zu tun ist — und wann es wirklich eilig wird
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Ein Energieausweis ist genau zehn Jahre gültig — ab dem Ausstellungsdatum. Ist er abgelaufen, darf er bei Verkauf, Vermietung, Mietvertragsverlängerung oder größerer Renovierung nicht mehr verwendet werden. Wer trotzdem einen abgelaufenen Ausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Die gute Nachricht: Ein neuer Ausweis ist bei mvn.energy in 48 Stunden da — ab 49 €. Hier erklären wir, wann genau ein neuer Ausweis Pflicht wird, was 2026 neu gilt und wie Sie schnell reagieren.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Jeder Energieausweis gilt exakt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum — egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, egal ob nach alter EnEV oder aktuellem GEG ausgestellt. Das regelt § 80 Abs. 4 GEG. Das Ablaufdatum steht auf dem Ausweis selbst: Ausstellungsdatum + 10 Jahre. Entscheidend ist allein das Ausstellungsdatum auf Seite 1 — nicht die DIBt-Registrierung, nicht das Datum der ersten Vorlage.
Wann wird ein neuer Ausweis Pflicht?
Ein abgelaufener Ausweis ist nicht automatisch ein Problem — nur dann, wenn ein gesetzlicher Anlass vorliegt:
Verkauf der Immobilie: Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden (§ 80 GEG).
Neuvermietung oder Neuverpachtung: Gilt für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Mietvertragsverlängerung (neu ab Mai 2026): Bisher nur bei neuen Verträgen Pflicht — ab EPBD-Umsetzung auch bei Verlängerungen.
Größere Renovierungen (neu ab Mai 2026): Wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle saniert werden.
Immobilienanzeigen: Effizienzklasse und Baujahr der Heizung müssen bei Pflicht-Ausweis in jeder Anzeige stehen.
Kein akuter Handlungsbedarf: Bei selbstgenutzten Immobilien ohne Verkaufs- oder Vermietungsabsicht muss ein abgelaufener Ausweis nicht erneuert werden.
Was 2026 neu hinzukommt: EPBD-Umsetzung
Ab Mai 2026 wird die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht umgesetzt — voraussichtlich als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Für Eigentümer mit abgelaufenen Ausweisen bedeutet das zwei neue Pflicht-Anlässe: Mietvertragsverlängerungen und größere Renovierungen.
Praktisches Beispiel: Ein Vermieter verlängert im Sommer 2026 einen Mietvertrag von 2018. Der alte Energieausweis von 2016 läuft erst Ende 2026 ab — ist also noch gültig. Trotzdem: Ab EPBD-Umsetzung wird bei Verlängerung ein gültiger Ausweis Pflicht. Wer das nicht beachtet, riskiert das Bußgeld.
Kann ein abgelaufener Energieausweis verlängert werden?
Nein — eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Es muss ein vollständig neuer Energieausweis erstellt werden, einschließlich neuer Datenerhebung und Berechnung. Das klingt aufwändiger als es ist: Bei mvn.energy dauert die Ausstellung online 48 Stunden, mit Express-Option 24 Stunden.
Was kostet ein neuer Energieausweis?
Ausweistyp | Preis bei mvn.energy | Lieferzeit |
Verbrauchsausweis (online) | 49 € inkl. MwSt. | 48h (24h Express) |
Bedarfsausweis (online) | 99 € inkl. MwSt. | 48h (24h Express) |
Energieausweis mit Vor-Ort-Service | 369 € inkl. MwSt. | 3–5 Werktage |
Häufige Fragen zum abgelaufenen Energieausweis (FAQ) Was passiert, wenn ich mit einem abgelaufenen Ausweis vermiete?
Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG — Bußgeld bis zu 10.000 €. Zudem können Mieter fehlende Ausweise als Wettbewerbsverstoß abmahnen lassen, wenn Kennwerte in Anzeigen fehlen.
Mein Ausweis läuft 2026 ab — jetzt beantragen oder auf neue A-G-Skala warten?
Wenn 2026 Verkauf oder Neuvermietung geplant: jetzt beantragen. Wenn kein akuter Anlass: Kurz abwarten bis zur GEG-Novelle und direkt einen Ausweis nach der neuen A-G-Skala erhalten.
Ist ein Energieausweis aus 2014 noch gültig?
Kommt auf das genaue Datum an. Ausweis vom 15. Juni 2014: abgelaufen seit 14. Juni 2024. Ausweis vom 01. Dezember 2016: gültig bis Ende November 2026. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum auf Seite 1.
Gilt die neue Pflicht bei Mietvertragsverlängerung wirklich ab Mai 2026?
Das GMG kommt voraussichtlich frühestens Juli 2026 (Deutschland hat Fristverlängerung beantragt). Trotzdem gilt: Wer jetzt einen gültigen Ausweis hat, ist auf der sicheren Seite — unabhängig vom genauen Inkrafttreten.
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