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EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) 2026: Entwarnung für Eigentümer beim Energieausweis

  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 1 Tag

Energieberater von mvn.energy berät Kunden im Mai 2026 zum neuen Energieausweis und den EPBD-Vorgaben auf einem Tablet.

Mai 2026 - die Frist für die neue EU-Gebäuderichtlinie ist da, doch für Eigentümer in Deutschland gibt es vorerst keinen Grund zur Unruhe. Wer aktuell einen Energieausweis benötigt, kann diesen wie gewohnt beantragen. Wir klären die wichtigsten Fragen zur aktuellen Übergangsphase.


Rechtssicherheit für Eigentümer: Status Quo bleibt erhalten

Auch wenn die EU neue Standards vorgibt, ändert sich für Sie im Alltag aktuell noch nichts:


  • Normale Beantragung: Sie können weiterhin Energieausweise (Bedarf oder Verbrauch) nach dem bisherigen GEG-Standard beantragen. Diese Dokumente sind vollumfänglich gültig.


  • Bestandsschutz: Bereits vorhandene oder jetzt neu ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit von 10 Jahren. Es gibt keine Pflicht zum vorzeitigen Austausch.


Da die deutsche Gesetzesreform voraussichtlich erst im Juli 2026 final verabschiedet wird, gelten bis dahin die Ihnen bekannten Regeln und Pflichten unverändert weiter.

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Der Ausblick: Was ändert sich mit der kommenden Gesetzesnovelle?

Sobald die EU-Vorgaben in deutsches Recht überführt sind, werden schrittweise neue Standards eingeführt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:


  • Harmonisierte Effizienzskala: Einführung einer EU-weit einheitlichen Skala von A bis G. 


  • Erweiterte Vorlagepflichten: Zukünftig wird ein gültiger Energieausweis voraussichtlich nicht mehr nur bei Verkauf oder Neuvermietung benötigt, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie nach umfassenden energetischen Sanierungen (ab 25 % der Gebäudehülle).


  • Digitale Verfügbarkeit: Die Dokumente werden künftig stärker standardisiert, um eine bessere Vergleichbarkeit und digitale Abrufbarkeit zu gewährleisten.


Wichtig: Die konkrete rechtliche und technische Ausgestaltung dieser Punkte durch den deutschen Gesetzgeber steht noch aus, weshalb die genauen Details der Umsetzung derzeit noch unklar sind.


Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Eigentümer zum jetzigen Zeitpunkt keinen akuten Handlungsbedarf haben. Erst mit der Verabschiedung der GEG-Novelle im Sommer wird Klarheit darüber herrschen, welche der EU-Vorgaben in welcher Form für deutsche Immobilien verpflichtend werden.


Für eine detaillierte Einordnung der politischen Hintergründe und der langfristigen Ziele der EU-Gebäuderichtlinie verweisen wir auf unseren ersten Blogartikel zur Zukunft der Gebäudebewertung, der die Hintergründe der neuen Richtlinie umfassend beleuchtet.

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