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Zukunft der Gebäudebewertung und -sanierung: Änderungen bei Energieausweisen und Sanierungsfahrplänen durch die EU

  • rudolph514
  • vor 11 Stunden
  • 4 Min. Lesezeit
Ein mvn.energy Energieberater berät bei der Haussanierung

Die Europäische Union plant im Rahmen der überarbeiteten Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) umfassende Neuerungen bei Energieausweisen und Sanierungsfahrplänen für Gebäude, die von den Mitgliedstaaten bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, die Energieeffizienz transparenter und zwischen den EU-Ländern vergleichbarer zu machen - sowohl für Eigentümer als auch für Mieter und Käufer. Wer erfahren möchte, welche Veränderungen auf Immobilienbesitzer zukommen und wie sich die neuen EU-Vorgaben praktisch auswirken, sollte weiterlesen.


Hintergründe: Warum die EU die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) überarbeitet

Gebäude verursachen rund 40 % des Energieverbrauchs und etwa 36 % der CO₂-Emissionen in der EU. Vor diesem Hintergrund wurde die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) überarbeitet. Die neuen Regelungen sollen die Klimaziele der EU unterstützen, die Renovierungswelle im Gebäudesektor vorantreiben und Eigentümern konkrete Hinweise zur energetischen Optimierung ihrer Immobilien geben. Die Harmonisierung von Energieausweisen und Sanierungsfahrplänen schafft europaweit mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.



EU-Energieausweise: Einheitlich, verständlich und zukunftssicher


Einheitlicher EU-Standard

Der geplante EU-Energieausweis 2026 soll eine einheitliche Energieeffizienzskala von A bis G, die in allen Mitgliedstaaten vergleichbar ist, enthalten. Das Layout soll klar und (maschinen-)lesbar sein, sodass Mieter, Käufer und Investoren die Energieeffizienz eines Gebäudes sofort erkennen können. Auf diese Weise sollen nationale Unterschiede reduziert werden.


Empfehlungen für Sanierungen

EU-Energieausweise sollen, so wie bei deutschen Energiausweisen aktuell schon der Fall ist, auf kosteneffiziente Sanierungsmaßnahmen hinweisen. Diese Empfehlungen sind nicht verpflichtend, sondern dienen Eigentümern als Orientierung, welche Modernisierungen den Energieverbrauch senken und CO₂-Emissionen reduzieren könnten. Die konkrete Berechnung und Darstellung wird weiterhin national geregelt, weshalb zunächst noch Unklarheiten bestehen könnten.


Praktische Auswirkungen für Eigentümer

Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass bestehende Energieausweise ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der üblichen Frist behalten. Gleichzeitig ist jedoch nicht auszuschließen, dass es im Zuge der Umsetzung der EU-Vorgaben künftig zu Neuausstellungen oder Anpassungen von Energieausweisen kommen kann. Die geplante Anpassung der Energieeffizienzskala, die ab 2026 einheitlich in der EU gelten soll, könnte dabei unter Umständen verschoben werden, da Übergangsregelungen in der EPBD den Mitgliedstaaten erlauben, bestehende Systeme vorübergehend weiter zu nutzen. Insgesamt ist festzuhalten, dass es noch keine rechtlich verbindlichen Vorgaben hierzu gibt, da bislang keine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorliegt, die neue Regelungen im Zusammenhang mit EU-konformen Energieausweisen enthält.



Sanierungspläne auf EU-Ebene: Schrittweise zur energieeffizienten Immobilie


Einheitliche Empfehlungen im Rahmen der EPBD

Im Rahmen der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) plant die EU, einheitliche Grundsätze für sogenannte Sanierungspläne vorzugeben. Diese sollen Eigentümern künftig standardisierte Hinweise liefern, welche Sanierungsmaßnahmen besonders wirksam sind und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll umgesetzt werden können. Ziel ist es, die energetische Modernisierung von Gebäuden europaweit besser vergleichbar zu machen und die langfristige Verbesserung der Energieeffizienz zu unterstützen.


Nationale Umsetzung bleibt entscheidend 

Die EU beschränkt sich dabei auf die Vorgabe eines strukturellen Rahmens. Wie solche Sanierungspläne konkret ausgestaltet werden, ob sie verpflichtend sind und welche rechtliche Bedeutung sie haben, liegt weiterhin in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland wird diese Funktion aktuell bereits durch den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) abgedeckt. Es ist daher gut möglich, dass der iSFP auch künftig als nationales Instrument genutzt oder entsprechend weiterentwickelt wird. Ein konkreter Gesetzesentwurf für eine neue oder geänderte Regelung liegt derzeit jedoch noch nicht vor.




Renovierungspass: Langfristige Dokumentation und Planung

Der Renovierungspass ist als Instrument gedacht, das die energetische Entwicklung eines Gebäudes über einen längeren Zeitraum nachvollziehbar dokumentiert. Er soll festhalten, welche Sanierungsmaßnahmen bereits umgesetzt wurden, welche Effizienzverbesserungen erreicht wurden und welche weiteren Schritte perspektivisch sinnvoll sind. Damit richtet sich der Renovierungspass nicht nur an Eigentümer, sondern auch an Mieter und potenzielle Käufer, die sich ein umfassendes Bild vom energetischen Zustand eines Gebäudes machen möchten.


Auf EU-Ebene ist vorgesehen, dass Renovierungspässe künftig standardisierte Inhalte enthalten, etwa Angaben zum Energieverbrauch, zu CO₂-Einsparungen sowie zu empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen. In Deutschland gibt es derzeit jedoch noch keinen offiziell eingeführten Renovierungspass nach EU-Standard. Funktionen, die dem Renovierungspass ähneln, werden aktuell bereits durch den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) abgedeckt. Ob der Renovierungspass künftig als eigenes Dokument eingeführt wird oder bestehende Instrumente wie der iSFP entsprechend weiterentwickelt werden, ist derzeit offen. Auch hier liegt bislang kein konkreter Gesetzesentwurf vor, sodass abzuwarten bleibt, wie die EU-Vorgaben national umgesetzt werden.



Zeitplan und Umsetzung

Die überarbeitete Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) wurde im April 2024 verabschiedet und trat im Mai 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sollen die Vorgaben bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Aktuell liegt jedoch in Deutschland noch kein Gesetzesentwurf vor, der diese EU-Vorgaben berücksichtigt. Es ist daher noch unklar, welche Anforderungen tatsächlich verpflichtend umgesetzt werden. 


Fazit

Die geplanten EU-Neuerungen bei Energieausweisen, Sanierungsfahrplänen und dem künftigen Renovierungspass, die in der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) festgelegt sind, sollen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in die Energieeffizienz von Gebäuden bringen. So sollen Eigentümer künftig klare Empfehlungen und Werkzeuge erhalten, um energetische Modernisierungen effizient zu planen und langfristig zu dokumentieren. 


Während viele Details auf EU-Ebene, wie Berechnungsverfahren, Layout oder konkrete Inhalte, noch offen sind, wird die Umsetzung in Deutschland durch bestehende Instrumente, wie Hinweise auf Sanierungsmaßnahmen in Energieausweisen oder den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), teilweise bereits abgedeckt. Zudem sind mögliche Änderungen oder Neuerungen, die sich aus Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ergeben könnten, bislang nicht gesetzlich geregelt. Eigentümer müssen deshalb nicht sofort handeln, sollten die Entwicklungen aber aufmerksam verfolgen und prüfen, welche Modernisierungen sinnvoll sind. 

Bei uns bleiben Sie informiert, sobald sich neue Entwicklungen ergeben und wie Sie diese praktisch für Ihre Immobilie umsetzen können.

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