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BAFA Förderung iSFP 2026: Aktuelle Änderungen & Konditionen

  • Autorenbild: Jonas Fechner | Team Lead Energieberatung | dena-zertifiziert | GIH-Mitglied
    Jonas Fechner | Team Lead Energieberatung | dena-zertifiziert | GIH-Mitglied
  • vor 4 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Juli

Taschenrechner und Diagramm als Symbol für Änderungen der BAFA-Förderung beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die BAFA-Förderung für energetische Sanierungen hat sich seit 2024 grundlegend verändert. Wer noch mit alten Fördersätzen plant, riskiert böse Überraschungen — oder lässt erhebliche Förderung liegen. Dieser Artikel fasst zusammen was 2026 gilt, was sich geändert hat und warum der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) dabei eine Schlüsselrolle spielt. Update vom 18. Juli 2026: Die reformierten Förderbedingungen sind jetzt bestätigt und gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Die wichtigste Änderung betrifft den iSFP-Bonus — Details dazu direkt im nächsten Abschnitt. Eine vollständige Übersicht aller Änderungen der BEG-Reform 2026 finden Sie in unserem separaten Update-Artikel.


Was fördert die BAFA 2026 noch — und was nicht mehr?

Seit der BEG-Reform Januar 2024 gilt eine klare Aufgabenteilung zwischen BAFA und KfW:


Die BAFA ist zuständig für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik — also Dämmung, Fenstertausch, Lüftung und Heizungsoptimierung.


Die KfW übernimmt seit 2024 die Förderung des Heizungstauschs (Programm 458) — dieser läuft nicht mehr über die BAFA.


BAFA fördert 2026 weiterhin:

  • Dämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke)

  • Fenstertausch und Außentüren

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Messtechnik, Steuerung)

  • Erstellung des iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)


Nicht mehr über BAFA (seit 2024):

  • Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasseheizung etc.) — jetzt über KfW Programm 458


Aktuelle Fördersätze BAFA 2026

Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Logik beim iSFP-Bonus:

  • Basisförderung: weiterhin 15 % der förderfähigen Kosten

  • iSFP-Bonus (+5 %): wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt — und dann nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt

  • Für Investitionen unterhalb von 30.000 € entfällt der Bonus vollständig; es gilt nur die Basisförderung


Rechenbeispiel: Bei 40.000 € förderfähiger Investition ergeben sich 15 % auf die ersten 30.000 € (4.500 €) plus 20 % auf die übersteigenden 10.000 € (2.000 €) — insgesamt 6.500 €. Nach der bis 20. Juli 2026 gültigen Regelung (pauschal 20 % bis 60.000 €) wären es 8.000 € gewesen. Für TPB-IDs, die bis einschließlich 8. Juli 2026 generiert wurden, gilt noch bis 20. Juli 2026 die bisherige, günstigere Regelung. Mehr zur Reform in unserem Update.


Was die Änderungen für Sie konkret bedeuten, sehen Sie sofort – Ihre Förderung nach den neuen Sätzen berechnen.



Was kostet der iSFP — und wie wird er gefördert?

Auch die Erstellung des iSFP selbst wird von der BAFA gefördert. Bei mvn.energy kostet der iSFP für ein Einfamilienhaus 1.098 € — die BAFA erstattet 50% davon direkt an Sie. Sodass Sie am Ende nur 549€ bezahlen. Sie zahlen zunächst den vollen Rechnungsbetrag und erhalten die Förderung anschließend direkt von der BAFA auf Ihr Konto ausgezahlt.


Die wichtigsten Änderungen seit August 2022 im Überblick

  • August 2022: iSFP-Bonus eingeführt — +5 % Förderung und Verdopplung der förderfähigen Kosten für iSFP-Inhaber

  • Januar 2024: BEG-Reform — Heizungstausch wechselt von BAFA zu KfW (Programm 458), neue Basisförderung 15 %

  • Januar 2024: 65%-Erneuerbare-Pflicht — neue Heizungsanlagen müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen

  • 2024/2025: Einkommensbonus eingeführt — zusätzlich 30 % für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen unter 40.000 € (gilt für KfW-Heizungsförderung)

  • 21. Juli 2026: BEG-Reform — iSFP-Bonus (+5 %) greift erst ab 30.000 € förderfähigem Mindestinvestitionsvolumen und nur auf den übersteigenden Betrag; bislang verdoppelte er Fördersatz und Bemessungsgrundlage ab dem ersten Euro.


BAFA und KfW kombinieren — so geht maximale Förderung

Wer umfassend saniert, kann BAFA und KfW kombinieren. Typisches Beispiel: Dämmung über BAFA mit iSFP-Bonus beantragen, gleichzeitig Heizungstausch über KfW Programm 458 fördern lassen. Beide Anträge müssen jeweils vor Beauftragung der jeweiligen Maßnahme gestellt werden.


Ein iSFP hilft dabei doppelt: Er sichert den BAFA-Bonus und gibt einen klaren Fahrplan welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind — auch für die Kombination beider Förderwege.


Häufige Fragen zur BAFA-Förderung iSFP 2026


Gilt der iSFP-Bonus für alle BAFA-Maßnahmen?

Ja, grundsätzlich für nahezu alle BAFA-Einzelmaßnahmen, die im Sanierungsfahrplan vorgesehen sind. Seit der Reform zum 21. Juli 2026 gilt der Bonus allerdings erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und nur auf den übersteigenden Betrag. Der iSFP muss weiterhin vor Beginn der jeweiligen Maßnahme vorliegen.


Kann ich den iSFP-Bonus rückwirkend nutzen?

Nein. Der iSFP muss vor Antragstellung der jeweiligen Fördermaßnahme vorliegen. Rückwirkend lässt sich der Bonus nicht anrechnen — weder auf bereits beantragte noch auf bereits umgesetzte Maßnahmen.


Wird der Heizungstausch 2026 noch über die BAFA gefördert?

Nein. Seit Januar 2024 ist die KfW für den Heizungstausch zuständig (Programm 458). Die Grundförderung beträgt 30 %, mit Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind bis zu 70 % möglich. Der iSFP-Bonus gilt hier nicht — er ist BAFA-spezifisch.



Sie planen eine Sanierung und möchten die maximale Förderung sichern? Mit einem iSFP von mvn.energy sichern Sie sich den Förderbonus auf Ihre BAFA-Einzelmaßnahmen — wir rechnen Ihnen vorab durch, wie viel das nach den ab 21. Juli geltenden Regeln konkret ausmacht.





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