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Wichtige Änderungen bei der BAFA-Förderung 2025: Was Sie jetzt wissen müssen

  • rudolph514
  • 31. März
  • 2 Min. Lesezeit

BAFA-Förderung für Energieberatung: Alles Wichtige zur neuen Regelung ab April 2025


Netter Herr erklärt Änderung der BAFA-Förderung 2025

Ab dem 1. April 2025 tritt eine bedeutende Änderung in der Abwicklung der BAFA-Förderung für Energieberatungen in Kraft. Die sogenannte Zahlungsermächtigung wird abgeschafft, was direkte Auswirkungen auf den Zahlungsprozess hat. Während sich die BAFA-Auszahlung ändert, bleibt unser Service als Energieberater sowie unsere Preise für den Sanierungsfahrplan (iSFP) jedoch unverändert.


In diesem Artikel erfahren Sie, was die neue Regelung für Sie als Hausbesitzer oder Immobilienbesitzer bedeutet, wie die individuelle Sanierungsfahrplan-Förderung funktioniert und wie Sie weiterhin von der BAFA-Förderung für Energieberatung profitieren können.


 

Sanierungsfahrplan: Kosten, Förderung & Eigenanteil für Hausbesitzer

Wenn Sie eine Energieberatung für Wohngebäude in Anspruch nehmen möchten, beginnt der Prozess mit der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Der iSFP gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über energetische Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch reduzieren und langfristig Ihre Energiekosten senken.


Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan setzen sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Ihr Eigenanteil: Der Anteil, den Sie selbst zahlen.

  • BAFA-Förderung: Die BAFA übernimmt 50 % der förderfähigen Beratungskosten, sodass Sie als Kunde nur die restlichen 50 % selbst tragen.



Abschaffung der BAFA-Zahlungsermächtigung: Was bedeutet das für Sie?

Bisher konnten wir als Energieberater für Wohngebäude die Abrechnung der BAFA-Förderung für Sie übernehmen. Das bedeutet, Sie haben lediglich Ihren Eigenanteil gezahlt, und wir haben die Förderanträge bei der BAFA gestellt und den Förderbetrag direkt erhalten.


Ab dem 1. April 2025 wird dieses Verfahren geändert:


  • Direkte Auszahlung an Beratungsempfänger: Die BAFA-Förderung für Energieberatung wird ausschließlich auf das Konto des Beratungsempfängers ausgezahlt. Eine direkte Zahlung der Fördermittel an den Energieberater ist nicht mehr möglich.


  • Vollständige Vorauszahlung: Sie als Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer begleichen zunächst die gesamte Rechnung für die Energieberatungsdienstleistungen. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den förderfähigen Betrag direkt von der BAFA zurück.


Unser Service für Sie bleibt unverändert

Trotz dieser administrativen Anpassungen können Sie weiterhin auf unseren umfassenden Service als Energieberater zählen.


  • Wir erstellen für Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

  • Wir übernehmen die Beantragung der BAFA-Förderung für die Energieberatung.

  • Wir kümmern uns um die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

  • Wir begleiten Sie bis zur erfolgreichen Auszahlung der Fördermittel.


Wichtig: Unsere Preise für die Energieberatung bleiben unverändert. Allerdings gehen Sie als Kunde zunächst in Vorkasse und erhalten die BAFA-Fördermittel direkt ausgezahlt.


 

Fazit

Durch die Abschaffung der Zahlungsermächtigung durch die BAFA verändert sich der Zahlungsprozess – nicht aber unser Service als Energieberater oder die BAFA-Förderhöhe für Energieberatung. 

Haben Sie Fragen zur neuen BAFA-Förderung oder zum Sanierungsfahrplan (iSFP)? Wir beraten Sie gerne!






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