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Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was sich beim Heizungstausch wirklich ändert

  • Autorenbild: Jonas Fechner | Team Lead Energieberatung | dena-zertifiziert | GIH-Mitglied
    Jonas Fechner | Team Lead Energieberatung | dena-zertifiziert | GIH-Mitglied
  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit
Hauseigentümer liest Dokument zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 am Schreibtisch

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) — besser bekannt als Heizungsgesetz — wird abgelöst. Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen. Die wichtigste Botschaft: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht entfällt, Gas- und Ölheizungen sind wieder frei einbaubar. Die Förderung über KfW 458  für klimafreundliche Heizungen bleibt wohl bis mindestens 2029 bestehen.

Was das konkret für Ihre Heizung, Ihren Energieausweis und Ihre Sanierungsplanung bedeutet — hier die wichtigsten Fakten, klar und ohne Gesetzesdeutsch.



Was ist das GMG — und was löst es ab?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG, offiziell: GModG) ist der direkte Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es soll das umstrittene Heizungsgesetz ablösen und Eigentümern mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik lassen. Der aktuelle Zeitplan: Bundestag berät Juni bis September 2026, Bundesrat entscheidet Oktober 2026, Inkrafttreten 1. November 2026. Vielleicht wird aber auch noch vor der Sommerpause entschieden. Bis dahin gilt das GEG 2024 unverändert weiter.


Die 5 wichtigsten Änderungen im Überblick

  1. 65-Prozent-Pflicht entfällt: Die Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird ersatzlos gestrichen. Gas- und Ölheizungen sind damit wieder frei einbaubar.

  2. Betriebsverbote entfallen: Das bisherige Verbot, Öl- und Gasheizkessel nach 30 Jahren weiterzubetreiben, wird abgeschafft. Funktionierende Heizungen dürfen unbegrenzt laufen und repariert werden.

  3. Bio-Treppe ab 2029: Wer nach Inkrafttreten des GMG eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen: 10 % (2029), 15 % (2030), 30 % (2035), 60 % (2040).

  4. KfW-Förderung bleibt: Die Bundesregierung sichert die Förderung klimafreundlicher Heizungen bis mindestens 2029. Die KfW 458-Förderung mit bis zu 70 % bleibt bestehen.

  5. Energieausweis-Reform: Voraussichtlich neue Skala A bis G statt A+ bis H. Die Denkmalschutz-Ausnahme beim Energieausweis entfällt. Bestehende Ausweise behalten ihre 10-jährige Gültigkeit.


Was bedeutet das GMG für Ihre bestehende Heizung?

Wer eine funktionierende Gas- oder Ölheizung hat, muss nichts tun. Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen, repariert werden und haben kein Ablaufdatum. Nur wer eine neue Heizung einbaut, muss ab 2029 die Bio-Treppe einhalten.


Lohnt sich die Wärmepumpe noch — oder lieber auf das GMG warten?

Trotz mehr Wahlfreiheit bleibt die Wärmepumpe die wirtschaftlich sinnvollste Wahl für die meisten Gebäude. Der Grund: Steigende CO2-Preise (2026: 55–65 €/t) verteuern fossiles Heizen kontinuierlich. Die Bio-Treppe wird Gasheizungen langfristig teurer machen. Die KfW-Förderung mit bis zu 70 % macht die Wärmepumpe jetzt besonders attraktiv. Eine Heizlastberechnung zeigt, ob eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude geeignet ist.

Wichtig: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt 2027 von 20 % auf 17 %. Wer 2026 handelt, sichert sich mehr Förderung.


Was ändert sich beim Energieausweis durch das GMG?

Mit der EPBD-Umsetzung wird die bisherige Energieausweis-Skala A+ bis H durch eine EU-einheitliche Skala A bis G ersetzt. Außerdem entfällt die Denkmalschutz-Ausnahme — auch für Baudenkmäler ist künftig bei Verkauf und Vermietung ein Energieausweis  erforderlich. Bestehende Ausweise behalten ihre 10-jährige Gültigkeit.

Gleichzeitig soll voraussichtlich der Verbrauchsausweis für Gewerbegebäude entfallen und auch bei Mietvertragsverlängerungen muss nun ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.


Wie hilft ein iSFP bei der Sanierungsplanung nach GMG?

Das GMG schafft mehr Wahlfreiheit — aber keine Orientierung. Wer langfristig plant, braucht einen klaren Sanierungsfahrplan. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)  zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind — und sichert 5 % Förderbonus auf alle BAFA-Einzelmaßnahmen im Fahrplan. Unser Förderservice begleitet Sie durch alle Anträge.


Häufige Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (FAQ)


Gilt das GMG schon jetzt?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen, aber das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant. Bis dahin gilt vollumfänglich das GEG 2024.


Muss ich meine bestehende Gasheizung austauschen?

Nein. Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht nur bei irreparablem Defekt. Das GMG macht hier keine Einschränkungen.


Bleibt die Wärmepumpen-Förderung bestehen?

Ja. Die Bundesregierung hat die KfW 458-Förderung aktuell mit bis zu 70 % bis mindestens 2029 gesichert. Wer 2026 handelt, profitiert noch vom vollen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % (sinkt ab 2027).


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