Wenn es um den Verkauf, die Vermietung oder die energetische Sanierung eines Gebäudes geht, ist der Energieausweis ein zentrales Dokument. Er gibt Aufschluss über den energetischen Zustand eines Gebäudes und hilft, den Energieverbrauch einzuschätzen. Doch nicht alle Energieausweise sind gleich: Es gibt zwei Hauptarten, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Aber welcher ist der richtige für Ihr Gebäude? In diesem Blogbeitrag vergleichen wir beide Varianten und zeigen, wann welcher Ausweis vorgeschrieben ist und wie sie schnell zu Ihrem richtigen Energieausweis kommen.
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Was ist der Energieausweis und warum ist er wichtig?
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er gibt entweder den tatsächlichen Energieverbrauch oder den theoretischen Energiebedarf an. Seit 2009 ist er für nahezu alle Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland Pflicht, wenn diese vermietet, verkauft oder verpachtet werden sollen. Der Ausweis hilft potenziellen Käufern oder Mietern, die Energiekosten eines Gebäudes besser einzuschätzen. Außerdem ist er oft Voraussetzung, um Förderungen für eine energetische Sanierung zu beantragen.
Die Unterschiede: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
1. Verbrauchsausweis: Energetische Einschätzung anhand realer Verbrauchsdaten
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem realen Energieverbrauch eines Gebäudes in den letzten drei Jahren. Er gibt also an, wie viel Energie die Bewohner tatsächlich verbraucht haben. Dieser Wert hängt stark vom individuellen Heiz- und Nutzungsverhalten ab, weshalb der Verbrauchsausweis eher eine Momentaufnahme darstellt.
Vorteile des Verbrauchsausweises:
Gibt ein realistisches Bild des tatsächlichen Energieverbrauchs.
Für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten oder Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden, oft ausreichend.
Nachteile des Verbrauchsausweises:
Abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner, daher weniger objektiv.
Keine detaillierte Analyse der baulichen Substanz des Gebäudes.
Bei sparsamen Bewohnern könnte der tatsächliche Energiebedarf des Gebäudes unterschätzt werden.
Für welche Gebäude eignet sich der Verbrauchsausweis?
Ein Verbrauchsausweis kann für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie für Nichtwohngebäude ausgestellt werden, die nach 1977 errichtet wurden. Er ist außerdem für Gebäude zulässig, bei denen keine umfangreiche energetische Sanierung geplant ist. Wer einen Verbrauchsausweis erstellen möchte, benötigt lediglich die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre (z. B. Heizkostenabrechnungen).
2. Bedarfsausweis: Theoretische Analyse der Energieeffizienz
Im Gegensatz dazu basiert der Bedarfsausweis auf einer umfassenden technischen Analyse des Gebäudes. Er berücksichtigt unter anderem die Dämmung, die Fenster, die Heizanlage und weitere bauliche Faktoren. Ingenieure oder Energieberater berechnen den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, unabhängig von den aktuellen Nutzern.
Vorteile des Bedarfsausweises:
Objektive Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes.
Basiert auf technischen Daten und nicht auf dem Nutzungsverhalten.
Notwendig, um gezielte Sanierungsmaßnahmen (z. B. im Rahmen eines Sanierungsfahrplans) zu planen.
Hilfreich, um Förderungen für energetische Maßnahmen zu erhalten.
Nachteile des Bedarfsausweises:
Aufwendiger in der Erstellung, da ein Energieberater hinzugezogen werden muss.
Stellt nur den theoretischen Energiebedarf dar und gibt keine Auskunft über den tatsächlichen Verbrauch.
Für welche Gebäude eignet sich der Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis ist für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden, verpflichtend, wenn keine umfassenden energetischen Sanierungen durchgeführt wurden. Er wird auch bei Neubauten und umfassend sanierten Gebäuden benötigt. Zudem ist er sinnvoll, wenn eine Sanierung geplant ist, da er detaillierte Informationen über die Schwachstellen des Gebäudes liefert.
Wann ist welcher Energieausweis Pflicht?
Je nach Art des Gebäudes und der Nutzung ist entweder ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erforderlich. Hier ein Überblick über die gesetzlichen Vorgaben:
Neubauten: Hier ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich, da der Energiebedarf auf Basis der Bauplanung und der verwendeten Materialien berechnet wird.
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, Baujahr vor 1977: In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, es sei denn, das Gebäude wurde umfassend saniert.
Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten: Hier ist es möglich, zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis zu wählen.
Gewerbegebäude/Nichtwohngebäude: Auch für Gewerbeimmobilien gilt die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, es sei denn, das Gebäude ist besonders alt und unsaniert.
Ausnahmefälle:
Energetische Sanierungen: Wenn eine umfassende Sanierung im Rahmen eines Sanierungsfahrplans durchgeführt wird, ist es oft sinnvoll, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen, da dieser detaillierte Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes bietet. Außerdem erleichtert er die Beantragung von staatlichen Förderungen.
Denkmalschutz: Für denkmalgeschützte Gebäude besteht keine Pflicht, einen Energieausweis zu erstellen. Es kann aber dennoch sinnvoll sein, insbesondere vor einer Sanierung, einen Bedarfsausweis zu nutzen, um mögliche energetische Maßnahmen zu prüfen.
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Fazit
Welcher Energieausweis der richtige ist, hängt stark vom Gebäude und der geplanten Nutzung ab. Der Verbrauchsausweis ist eine Lösung für größere, neuere Gebäude, die nicht aufwendig saniert werden müssen. Er liefert Informationen zum tatsächlichen Energieverbrauch und kann schnell erstellt werden.
Der Bedarfsausweis hingegen bietet eine fundierte und objektive Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Er ist unverzichtbar für ältere Gebäude oder wenn eine energetische Sanierung ansteht. Gerade bei Sanierungen ist der Bedarfsausweis oft Voraussetzung für die Beantragung von Förderungen, da er detailliert aufzeigt, welche Maßnahmen das größte Einsparpotenzial haben.
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