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Energieberater bei der Prüfung einer Heizungsanlage im Rahmen des EWärmeG Baden-Württemberg

EWärmeG Baden-Württemberg
erfüllen mit dem iSFP

Heizungstausch in Baden-Württemberg: Erfüllen Sie einen Teil der Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg mit einem iSFP. 

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5% mehr Förderung für Ihre Sanierung

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Förderbare Sanierungskosten verdoppeln

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Unsere individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) trägt 5% zu den erforderlichen 15% bei!

Auszeichnung „Top Dienstleister 2024“ von ProvenExpert
Auszeichnung „Top Empfehlung 2024“ von ProvenExpert

Das EWärmeG verpflichtet. Tragen Sie 5% zu den Anforderungen mit unserem iSFP bei.

Seit der Einführung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg müssen Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei einem Heizungstausch mindestens 15 % der Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Unser individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Ihnen eine kostengünstige Möglichkeit, 5 % dieser Vorgabe zu erfüllen.

Der Sanierungsfahrplan erfüllt die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2015 in Baden-Württemberg zu einem Drittel, wenn er zum Zeitpunkt der Heizungserneuerung nicht älter als 5 Jahre ist.

Was kostet ein iSFP?

Die Beratung wird von zertifizierten Energieberatern durchgeführt, die über umfassende Erfahrung und Fachkenntnisse verfügen. Die Erstellung des Sanierungsfahrplans ist in der Regel kurzfristig möglich, abhängig von der Komplexität des Gebäudes und den nötigen Maßnahmen.

Nirgends
günstiger zum iSFP.

Jetzt unverbindlich beraten lassen:
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Einfamilienhaus

549€
statt 1.300€

Der Preis setzt sich wie folgt zusammen: 1.098€ - 50% Förderung der BAFA = 549€ Eigenanteil.

Mehrfamilienhaus

850€
statt 1.700€

Der Preis setzt sich wie folgt zusammen: 1.700€ - 50% Förderung der BAFA = 850€ Eigenanteil.
(3-10 Wohneinheiten)

Bereits über 45.000 Energieausweise und 400 Sanierungsprojekte deutschlandweit umgesetzt – auch für Eigentümer in Baden-Württemberg.

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Direkt zum Sanierungsfahrplan zur Erfüllung des EWärmeG

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) trägt als Teiloption in Höhe von 5% zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg bei. Sie sind dabei nicht zur Umsetzung der Sanierungsvorschläge verpflichtet!

kostenlos & unverbindlich

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP ist ein detaillierter Plan zur schrittweisen energetischen Sanierung Ihrer Immobilie. Er zeigt Ihnen auf, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihre Immobilie langfristig energieeffizienter und nachhaltiger zu machen - ohne zur Umsetzung zu Verpflichten.  Und vor allem deckt er 5% der EWärmeG-Anforderungen ab. 
 

Ihre Vorteile mit dem iSFP

5 % Erfüllung des EWärmeG: 
Der iSFP trägt 5 % zur Erfüllung der 15 % Erneuerbare-Wärme-Pflicht des EWärmeG in Baden-Württemberg bei und bietet Ihnen eine klare Strategie für die energetische Sanierung - ohne zu verpflichten.

Zukunftssichere Sanierungsplanung:
Der iSFP bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Plan, der Ihnen zeigt, wie Sie Ihre Immobilie Schritt für Schritt zukunftssicher, klimafreundlich und maximal gefördert sanieren. Dabei hat er eine Gültigkeit von 15 Jahren.

 

Fördermöglichkeiten nutzen:

Durch die Erstellung eines iSFP können Sie attraktive Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen beantragen und finanziell profitieren.

 

Werterhalt und -steigerung Ihrer Immobilie:

Eine energieeffiziente Immobilie ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern steigert auch den Marktwert durch eine bessere Energieeffizienzklasse. Noch dazu senkt eine energieeffizientere Immobilie Ihre laufenden Kosten.

kostenlos & unverbindlich

Für wen gilt das EWärmeG?

Das EWärmeG betrifft alle Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg, die eine zentrale Heizungsanlage neu einbauen oder austauschen – unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt handelt. Ausgenommen sind unter anderem reine Reparaturen ohne vollständigen Heizungstausch sowie bestimmte denkmalgeschützte Gebäude, bei denen die Maßnahmen unverhältnismäßig wären. Ob Ihre Immobilie konkret betroffen ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

So funktioniert der iSFP-Prozess

  1. Kostenlose Anfrage und bei Bedarf Erstberatung:
    Füllen Sie einfach die kostenlose Anfrage aus. Ein Experte wird Ihnen kurzfristig weitere Informationen zukommen lassen . So finden Sie heraus, wie der iSFP für Ihre Immobilie die Anforderungen des EWärmeG unterstützt.

     

  2. Individuelle Analyse:
    Unsere zertifizierten Energieberater erstellen einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan basierend auf den spezifischen Gegebenheiten Ihrer Immobilie. Dazu führen wir einen Vor-Ort-Termin durch, ein Energieberatungsgespräch und eine Abschlusspräsentation.

     

  3. Maßnahmenumsetzung:
    Sie entscheiden, welche Sanierungsmaßnahmen Sie wann umsetzen – der Plan ist flexibel und auf Ihre finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Sie sind zu keiner Umsetzung verpflichtet.
     

  4. Fördermittelberatung:
    Wir helfen Ihnen, die passenden Förderprogramme zu finden, damit Sie die Sanierung kosteneffizient umsetzen können. Gerne stellen wir die dafür nötigen Förderanträge in einer separaten Beauftragung für Sie. 

Das EWärmeG ist in Baden-Württemberg bereits seit 2015 in Kraft und wird von den unteren Baurechtsbehörden aktiv kontrolliert. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für Eigentümer und bis zu 100.000 Euro für Betriebe, die ihre Kunden nicht auf die Pflicht hinweisen. Gleichzeitig ist die aktuelle BAFA-Förderung für den iSFP nicht dauerhaft garantiert – Fördersätze können sich ändern. Wer frühzeitig handelt, sichert sich die heutigen Konditionen und vermeidet Zeitdruck rund um den Heizungstausch.

Warum jetzt handeln?

Techniker installiert oder prüft Heizkörper im Rahmen einer energetischen Sanierung

Warum mit uns?

Experten für Energielösungen:
Unsere Berater sind zertifizierte Energieeffizienzexperten und damit absolute Fachexperten für energetische Sanierung. Sie beraten Sie garantiert kompetent zu Ihrer Immobilie bei der Erstellung Ihres iSFPs.

Umfassende Beratung:
Von der ersten Analyse bis zur Umsetzung und Förderung begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Und stehen Ihnen stets bei Fragen zur Verfügung.

Bewährte Lösungen:
Wir haben bereits zahlreiche Eigentümer in Baden-Württemberg erfolgreich dabei unterstützt, die Anforderungen des EWärmeG zu erfüllen und Energiekosten langfristig zu senken.

Mehr über unsere Energieberatung vor Ort erfahren Sie auf unserer Seite für Baden-Württemberg. Die gesetzlichen Grundlagen im Detail erklären wir in unserem EWärmeG-Ratgeber.

Schnelle Umsetzung:

Sollten Sie es eilig haben, wollen wir Sie nicht aufhalten. Ein Express-iSFP dauert bei uns von offizieller Beauftragung bis Fertigstellung meist nur 10-14 Tage.

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mvn.energy hilft Ihnen das EWärmeG in Baden-Württemberg zu erfüllen.

kostenlos & unverbindlich

Zertifizierte Energieberater verfassen Ihren iSFP in wenigen Tagen. Unser iSFP trägt 5% zur Erfüllung der gesetzlichen Voragben bei und wird dazu noch staatlich gefördert.

 

Häufige Fragen zum EWärmeG und iSFP:

Was passiert, wenn ich das EWärmeG nicht erfülle?

Die Nichteinhaltung des Gesetzes kann zu Sanktionen führen. Mit einem iSFP tragen Sie 5 % zur Erfüllung der Vorgaben bei und vermeiden unnötige Kosten.

Reichen 5 % durch den iSFP aus, um die EWärmeG-Pflicht zu erfüllen?

Nein, der iSFP deckt nur 5 % der erforderlichen 15 % ab. Sie müssen weitere Maßnahmen, wie den Einsatz erneuerbarer Energien oder Dämmmaßnahmen, ergreifen, um die restlichen 10 % zu erfüllen.

Wie hoch sind die Kosten für einen iSFP?

Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Immobilie. Das BAFA übernimmt allerdings 50% der Kosten Ihres iSFPs (maximal 650€), sodass der iSFP meist ein kostengünstiges Instrument ist, um einen Teil des EWärmeG zu erfüllen.

Gilt das EWärmeG auch nach der Reform der Bundes-Heizungspflicht 2026 noch?

Ja. Das EWärmeG ist Landesrecht und unabhängig von Änderungen am Gebäudeenergiegesetz auf Bundesebene weiterhin gültig.

Wer ist vom EWärmeG in Baden-Württemberg betroffen?

Alle Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die ihre zentrale Heizungsanlage austauschen. Ausnahmen gelten unter anderem für reine Reparaturen und bestimmte denkmalgeschützte Gebäude.

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