Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Wir berechnen den hydraulischen Abgleich für Ihr Gebäude: raumweise Heizlast, Einstellwerte für jeden Heizkörper, Nachweis für die Förderung. Ihr Installateur bekommt eine fertige Einstelltabelle, Sie bekommen die Bestätigung nach Verfahren B.
- Verfahren B nach VdZ – das Verfahren, das Fördergeber anerkennen
- Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 inklusive – nicht extra
- Einstelltabelle für jeden Heizkörper – direkt nutzbar für den Installateur
- Deutschlandweit, Aufnahme online – ohne Wartezeit auf einen Termin
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Was der hydraulische Abgleich macht
Eine Heizung verteilt Wasser über viele Wege. Ohne Abgleich nimmt das Wasser den Weg des geringsten Widerstands: Heizkörper nahe an der Pumpe werden überversorgt, die am Ende der Leitung bleiben kalt. Die Folge kennen viele aus dem Alltag: ein Raum ist heiß, einer wird nie warm, und die Pumpe läuft auf einer Stufe, die eigentlich niemand braucht.
Der hydraulische Abgleich stellt jedes Ventil so ein, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die sein Raum braucht. Nicht mehr, nicht weniger. Dafür muss man wissen, was jeder Raum braucht. Das ist die Heizlast.
Warum es ohne Heizlastberechnung nicht geht
Kurz gesagt: Weil das Gesetz sie vorschreibt. § 60c Abs. 2 GEG legt fest, was ein hydraulischer Abgleich mindestens umfasst, und die Heizlast steht ganz vorn:
- eine raumweise Heizlastberechnung,
- die Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen für eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur,
- die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.
Die Heizlast steht an erster Stelle, weil alles andere aus ihr folgt. Wie viel Wasser ein Heizkörper braucht, ergibt sich aus der Wärme, die der Raum verliert. Ein Abgleich ohne raumweise Heizlast ist ein Schätzverfahren, das Fördergeber nicht anerkennen. Deshalb gibt es bei uns beides aus einer Hand: Die Heizlast ist im Abgleich enthalten, nicht ein zweites Produkt.
Sie haben die Heizlast schon bei uns berechnen lassen? Dann fehlen für den Abgleich nur noch Ventile und Pumpe – siehe Nachrüstung.
Wer macht den hydraulischen Abgleich?
Die Frage hat zwei Antworten, und wer sie nicht trennt, bekommt am Ende zweimal eine Rechnung.
Die Berechnung ist Planungsarbeit
Heizlast je Raum, Wassermengen, Ventileinstellungen, Pumpenauslegung, Nachweis. Das machen wir, deutschlandweit und online. Sie erfassen Ihr Gebäude, ein Energieberater rechnet und erstellt die Unterlagen.
Die Umsetzung ist Handwerk
Jemand muss die berechneten Werte an den Ventilen einstellen und die Pumpe anpassen. Das macht Ihr Heizungsbauer vor Ort, mit unserer Einstelltabelle in der Hand. Er braucht dafür keinen eigenen Rechenaufwand mehr – das spart Stunden, die Sie sonst bezahlen.

Was der hydraulische Abgleich kostet
Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen, die oft vermischt werden.
Die Berechnung
130 – 360 €Raumweise Heizlast, Verfahren B, Einstelltabelle, Nachweis – liegt bei Online-Anbietern typischerweise in diesem Rahmen, je nach Tiefe der Aufnahme und ob ein Mensch prüft.
Die Berechnung
FestpreisNach einer kurzen Anfrage, nach Zahl der Wohneinheiten, nicht nach Stunden. Enthalten sind raumweise Heizlast, Verfahren B, Einstelltabelle, Pumpenauslegung, VdZ-Nachweis und die Rücksprache mit Ihrem Installateur.
Die Ausführung am Ventil
650 – 1.250 €Durch den Heizungsbauer im Einfamilienhaus, typischerweise. Das ist die Zahl, die die meisten Ratgeber meinen. Sie sinkt, wenn der Installateur eine fertige Einstelltabelle bekommt und nicht selbst rechnen muss.
In vier Schritten zum Abgleich
Anfragen
Gebäudeart, Zahl der Wohneinheiten, geplanter Anlass. Sie erhalten ein Festpreisangebot.
Gebäude erfassen
Online in unserer geführten Aufnahme: Räume, Fenster je Raum, jeder Heizkörper mit Maßen und Foto, Heizkreise und Pumpe. Auf Wunsch mit Vor-Ort-Aufnahme.
Prüfen und berechnen
Ein Energieberater sichtet die Aufnahme und fragt gezielt nach. Dann: raumweise Heizlast, Wassermengen und Ventileinstellungen nach Verfahren B, Pumpenauslegung.
Unterlagen erhalten
Einstelltabelle je Heizkörper, Heizlastbericht, VdZ-Bestätigung. Ihr Installateur stellt ein, wir stehen für Rückfragen bereit.

Hydraulischer Abgleich im Altbau
Im Altbau ist der Abgleich am wirksamsten und am häufigsten nie gemacht worden. Drei Dinge sind dort anders:
- Alte Ventile ohne Voreinstellung. Viele Thermostatventile aus den 70er- bis 90er-Jahren lassen sich nicht voreinstellen. Dann steht in unserer Einstelltabelle nicht nur ein Wert, sondern der Hinweis, welche Ventile getauscht werden müssen, damit der Abgleich überhaupt möglich ist. Ihr Installateur weiß damit vor dem Termin, was er mitbringen muss.
- Überdimensionierte Heizkörper. Nach einer Dämmung oder einem Fenstertausch sind die alten Heizkörper oft zu groß für den Raum. Das ist keine schlechte Nachricht: Große Heizflächen erlauben eine niedrige Vorlauftemperatur, und genau das braucht eine Wärmepumpe. Die raumweise Heizlast zeigt, welche Heizkörper bleiben können und wo es knapp wird.
- Unbekannte Rohrführung. Wo Pläne fehlen, arbeiten wir mit Ihren Fotos aus dem Heizungskeller und der Zuordnung Heizkörper zu Heizkreis. Bei Einrohrsystemen und alten Fußbodenheizungen sagen wir Ihnen vorher, was geht und was nicht.
Pflicht oder Förderung:
was für Ihr Gebäude gilt
Pflicht ist der hydraulische Abgleich nach § 60c GEG beim Einbau einer neuen Heizung in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten. Für das Einfamilienhaus gibt es keine gesetzliche Pflicht.
Förderung ist der Grund, warum er trotzdem fast immer gemacht wird: Wer den Heizungstausch oder die Heizungsoptimierung fördern lässt, muss den Abgleich nach Verfahren B nachweisen. Genau diesen Nachweis erstellen wir, auf dem Formular, das die Fördergeber verlangen.
Nicht verwechseln: Die Frist 30. September 2027 gilt für die Heizungsprüfung nach § 60b GEG bei Anlagen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, ebenfalls ab sechs Einheiten. Das ist eine Prüfung, kein Abgleich. Wenn Sie beides brauchen, sagen Sie es uns – wir bündeln es.
Hydraulischer Abgleich und Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe arbeitet effizient, wenn die Vorlauftemperatur niedrig ist. Niedrige Vorlauftemperatur heißt: Jeder Heizkörper muss mit wenig Temperatur viel Wärme abgeben, und dafür muss die Wassermenge stimmen. Ohne Abgleich fährt die Wärmepumpe die Temperatur hoch, damit auch der letzte Raum warm wird, und verliert genau dort ihre Effizienz.
Deshalb ist der Abgleich bei der Wärmepumpe keine Kür. Wer ihn mit der Heizlast zusammen rechnen lässt, bekommt außerdem die Antwort auf die eigentliche Frage: Reichen die vorhandenen Heizkörper für die Wärmepumpe, oder müssen einzelne getauscht werden? Beides steht in denselben Unterlagen. Mehr dazu unter Heizlastberechnung für Wärmepumpen.
Nachrüstung:
Heizlast schon vorhanden?
Wenn wir Ihre Heizlast berechnet haben, ist der Abgleich der kleine zweite Schritt. Unsere Aufnahme erfasst Heizkörper, Fenster und Heizkreise von Anfang an mit. Sie geben nichts erneut ein. Es fehlen nur die Angaben, die allein der Abgleich braucht: Ventiltypen mit Voreinstellbarkeit und die Daten Ihrer Pumpe.
Das ist der Unterschied zu einer Heizlast, die woanders berechnet wurde: Dort fehlen die Heizkörper meist komplett, und der Abgleich fängt von vorn an.

Kurz & ehrlich beantwortet (FAQ)
Muss ich den Abgleich machen lassen, wenn ich nur die Heizung tausche?
Im Einfamilienhaus gesetzlich nicht. Sobald Sie den Tausch fördern lassen, brauchen Sie den Nachweis nach Verfahren B. Ab sechs Wohneinheiten ist er beim Heizungseinbau Pflicht nach § 60c GEG.
Reicht nicht die Berechnung meines Heizungsbauers?
Wenn er raumweise nach DIN EN 12831 rechnet und nach Verfahren B abgleicht, ja. Fragen Sie nach dem VdZ-Formular. Steht dort „Verfahren A“, erkennen die Fördergeber es nicht an.
Was ist Verfahren A, was Verfahren B?
Verfahren A schätzt die Heizlast überschlägig über die Fläche. Verfahren B berechnet sie raumweise und legt jeden Heizkörper einzeln aus. Nur B ist förderfähig, und nur B ist das, was § 60c GEG verlangt.
Wer stellt die Ventile ein?
Ihr Heizungsbauer, mit unserer Einstelltabelle. Wir liefern die Werte, er dreht. Wenn Sie keinen Betrieb haben, sagen Sie es bei der Anfrage.
Was, wenn meine Ventile nicht voreinstellbar sind?
Dann steht das in den Unterlagen, mit der Angabe, welche Ventile getauscht werden müssen. Der Tausch selbst ist Handwerk vor Ort.
Geht das auch bei Fußbodenheizung?
Ja, über die Verteiler. Wir brauchen dafür Fotos der Verteiler, die Zuordnung der Kreise zu den Räumen und die Rohrlängen, soweit bekannt.
Brauche ich einen Vor-Ort-Termin?
Nein, wenn Sie die Aufnahme selbst machen können. Ja, wenn Unterlagen fehlen oder das Gebäude unübersichtlich ist. Beides bieten wir an, der Vor-Ort-Termin ist ein Zuschlag.
Ist der Abgleich bei einer neuen Heizung nicht schon dabei?
Oft nicht, oder nur nach Verfahren A. Fragen Sie im Angebot Ihres Installateurs ausdrücklich nach „Verfahren B mit raumweiser Heizlast“. Fehlt es, holen Sie es bei uns dazu.
Kurz das Gebäude beschreiben, Festpreisangebot erhalten.